LG Köln: Förderschüler erhält Entschädigung wegen Falschbeschulung

Ein junger Mann, der zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Behinderung geschickt wurde, hat Anspruch auf Entschädigung. Das Land Nordrhein-Westfalen habe seine Amtspflichten verletzt und müsse nun dafür haften, entschied das Landgericht Köln am 17.07.2018. Über die Höhe der Entschädigung wurde noch keine Entscheidung getroffen. Der frühere Förderschüler hatte unter anderem rund 40.000 Euro Schaden aufgrund von Verdienstausfällen geltend gemacht.

Junger Roma als geistig behindert eingestuft

Der heute 21-Jährige war im Jahr 2004 in Bayern als geistig behindert eingestuft und auf eine Sonderschule geschickt worden. Bei der Einschulung sprach er kaum Deutsch – seine Eltern sind Roma. Nach seinem Umzug nach Köln bat er immer wieder vergeblich um einen Schulwechsel. Dem LG zufolge hätte der Schule in Köln bei einer jährlichen Überprüfung tatsächlich auffallen müssen, dass bei dem Schüler kein Förderbedarf mehr im Bereich der geistigen Entwicklung bestand. In diesem Fall hätte er schon früher einen Abschluss machen können.

Später Hauptschulabschluss nachgeholt

Der junge Mann holte später als einer der Klassenbesten den Hauptschulabschluss auf einem Berufskolleg nach. Nach Angaben des Elternvereins "mittendrin", der sich für Inklusion einsetzt und den 21-Jährigen unterstützte, jobbt er heute in einem Supermarkt und strebt eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Köln, Entscheidung vom 17.07.2018

Redaktion beck-aktuell, 18. Juli 2018 (dpa).