LG Kassel: Bewährungsstrafen für Abfalldiebe bei VW

Weil sie wertvolle Abfälle bei Volkswagen gestohlen haben, sind zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Kassel verhängte am 20.09.2017 für einen 62-Jährigen zwei Jahre auf Bewährung, ein 55-Jähriger bekam ein Jahr. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten (30) wurde eingestellt. Das Urteil fiel mild aus, weil alle drei Männer am letzten Verhandlungstag die Taten einräumten, finanzielle Wiedergutmachung bei VW leisteten und das Verfahren sich über Jahre hingezogen hatte.

Wiedergutmachung von insgesamt 240.000 Euro geleistet

Im Jahr 2007 hatten der 62-Jährige und der 55-Jährige als VW-Mitarbeiter Katalysatorreste aus einer Recycling-Anlage in Kassel entwendet. Der 30-jährige Sohn des 62-Jährigen hatte Geld aus dem Verkauf des Diebesguts angenommen und war wegen Geldwäsche angeklagt. Die drei Verurteilten zahlen als Wiedergutmachung an Volkswagen nun zusammen bis zu 240.000 Euro. Damit hatte sich das Verfahren gegen den 30-jährigen Sohn erledigt. Einig waren sich Verteidigung und Anklage, dass Volkswagen die Diebstähle mit fehlenden Kontrollen sehr leicht gemacht hatte. Die Staatsanwältin sprach von einem "sorglosen Verhalten von VW".

Einige Verzögerungen beim Prozess

Die Vergleiche mit dem VW-Konzern hatten den Prozess zum Schluss verzögert. Der Hauptgrund war aber, dass die Justiz den Fall jahrelang mangels Zeit nicht bearbeiten konnte. Die Anklage war schon 2011 erhoben worden. Einmal war das Verfahren außerdem geplatzt.

LG Kassel, Urteil vom 20.09.2017

Redaktion beck-aktuell, 21. September 2017 (dpa).