LG Hannover: Friseur muss ungewollte Facebook-Seite zu seinem Geschäft nicht dulden

Weil Facebook die Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Friseurs durch Schaltung einer ungewollten Anzeigenseite zu dem Geschäft des Friseurs in dem sozialen Netzwerk nicht einstellte, hat das Landgericht Hannover das Unternehmen zur Zahlung eines Ordnungsgelds in Höhe von 50.000 Euro an die Landeskasse verurteilt. Dies geht aus einem Medienbericht von heise.de vom 30.10.2018 hervor.

Facebook wurde bereits wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt

Wie Heise weiter berichtet, hatte der Friseur aus Hannover, nachdem er erfuhr, dass sein Friseurgeschäft mit einer Seite auf Facebook vertreten war, obwohl er gar keinen Account hatte, bereits 2016 erfolgreich gegen das soziale Netzwerk geklagt. Das Gericht habe damals entschieden, dass Facebook die Persönlichkeitsrechte des Friseurs verletzt habe, indem es eine sogenannte "nicht verwaltete Seite" geschaltet und Daten des Friseurs sowie seines Ladens veröffentlicht habe. Solche Seiten richte Facebook bei Geschäften häufig automatisch ein.

Ordnungsgeld nunmehr im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung fällig

Da Facebook die beanstandeten Inhalte nicht gelöscht habe, sei es zur Zwangsvollstreckung gekommen. Das Landgericht Hannover habe Facebook deshalb nunmehr zur Zahlung eines Ordnungsgelds in Höhe von 50.000 Euro an die Landeskasse verurteilt. inzwischen sei die Seite gelöscht worden, berichtet Heise abschließend.

Redaktion beck-aktuell, Daniel Berger , 31. Oktober 2018.