Anleger sollten nicht einfach zahlen
Zurzeit würden bei einer ganzen Reihe von Schiffsgesellschaften die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert, etwa bei den Santa-R-Schiffen, so die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte. Dabei seien die Ausschüttungen teilweise vor mehr als zehn Jahren ausgezahlt worden. "Werden Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert, sollte geprüft werden, ob ein entsprechender Anspruch tatsächlich besteht", rät Rechtsanwalt Theo Wiewel von Hahn Rechtsanwälte. Das Gleiche gelte, wenn die Schiffsgesellschaft selbst die Ausschüttungen zurückverlangt.