LG Hamburg: Insolvenzverwalter einer Schiffsgesellschaft scheitert mit Klage auf Rückzahlung von Ausschüttungen

Der Insolvenzverwalter der insolventen Schiffsgesellschaft MS "Anna Sophie" GmbH & Co. KG hatte einen Investor auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Höhe von 25.000 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht Hamburg habe dazu am 19.01.2018 entschieden, dass der Anleger die Ausschüttungen nicht zurückzahlen müsse, teilte die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die den Anleger vertrat, jetzt mit (Az.: 322 O 322/17).

Anleger sollten nicht einfach zahlen

Zurzeit würden bei einer ganzen Reihe von Schiffsgesellschaften die in der Vergangenheit gezahlten Ausschüttungen von den Anlegern zurückgefordert, etwa bei den Santa-R-Schiffen, so die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte. Dabei seien die Ausschüttungen teilweise vor mehr als zehn Jahren ausgezahlt worden. "Werden Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert, sollte geprüft werden, ob ein entsprechender Anspruch tatsächlich besteht", rät Rechtsanwalt Theo Wiewel von Hahn Rechtsanwälte. Das Gleiche gelte, wenn die Schiffsgesellschaft selbst die Ausschüttungen zurückverlangt.

LG Hamburg, Urteil vom 19.01.2018 - 322 O 322/17

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2018.