LG Hamburg: Nach langem letzten Wort jetzt lange Haft für Bankräuber

Ein 71 Jahre alter Bankräuber, der drei Hamburger Sparkassen überfallen und auf einen Bankangestellten geschossen hat, ist zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Hamburg am 07.10.2019 Sicherungsverwahrung für den Angeklagten an (Az.: 604 Ks 3/19). Zuvor hatte der Mann sein letztes Wort über 5 Verhandlungstage erstreckt, bevor ihm schlussendlich von der Richterin das Wort entzogen wurde.

Tod in Kauf genommen

Der zuletzt in Kiel wohnende Deutsche war unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Mordes angeklagt. Er hatte zwischen 2011 und 2019 drei Hamburger Sparkassenfilialen überfallen und dabei etwa 25.000 Euro erbeutet. Bei einem seiner Raubzüge hatte er auf einen Bankmitarbeiter geschossen und ihn im Bauch getroffen. Der Mann überlebte nur dank einer Notoperation. "Das war versuchter Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat“, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas zur Urteilsbegründung. "Wir sagen nicht, dass es Ihre Absicht war, diesen Mann auf jeden Fall zu töten. Aber Sie haben geschossen und in seine Richtung gezielt", sagte sie zu dem Angeklagten. Damit habe er in Kauf genommen, dass er den Mann treffen und töten könnte.

Redseligem Angeklagten wird Wort von Richterin entzogen

Die Taten hatte der redefreudige und rüstige 71-Jährige während des Prozesses gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Nachdem er sein letztes Wort auf fünf Tage ausgedehnt und sich dabei mehrfach wiederholt und weitschweifende Ausführungen gemacht hatte, war ihm das Wort schließlich von der Richterin entzogen worden. Der betagte Kriminelle hatte auch während des Prozesses immer wieder Befangenheitsanträge gestellt und mit langen Monologen Stellung zu den Ermittlungen, der Berichterstattung über ihn, dem Gutachten eines Psychiaters sowie seinen Überfällen genommen. Auch während der Urteilsbegründung redete er der Vorsitzenden Richterin mehrfach dazwischen.

Verteidigung ohne konkreten Strafantrag

Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten gefordert und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt, der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.

Redaktion beck-aktuell, 8. Oktober 2019 (dpa).