LG Hamburg: Facebook darf Beleidigung gegen Weidel nicht mehr verbreiten

Im Zusammenhang mit einer Beleidigung auf Facebook gegen die AfD-Politikerin Alice Weidel hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk erlassen. Es werde untersagt, die Äußerungen in Deutschland zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, erklärte die Pressekammer des Gerichts am 30.04.2018. Bei Zuwiderhandlungen droht laut Gesetz ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Facebook muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Als "Nazi Drecksau" beschimpft

Ein Facebook-Nutzer hatte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als "Nazi Drecksau" beschimpft, weil sie sich laut einem Medienbericht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. Weidels Rechte seien eindeutig verletzt worden, hatte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung am 27.04.2018 festgestellt. Facebook hatte den Kommentar für Nutzer mit einer IP-Adresse in Deutschland zwar gesperrt. Über einen sogenannten VPN-Tunnel zu einem ausländischen Server sei die Beleidigung aber immer noch sichtbar gewesen, erklärte Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel.

Zu ergreifende technische Maßnahmen noch unklar

Unklar ist, welche technischen Maßnahmen Facebook nun ergreifen muss, um der einstweiligen Verfügung nachzukommen. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in der schriftlichen Urteilsbegründung erklärt. Unterdessen mahnte Steinhöfel das Netzwerk wegen neuer Beleidigungen gegen seine Mandantin ab und drohte gerichtliche Schritte an.

Redaktion beck-aktuell, 30. April 2018 (dpa).