Personelle Aufstockung des LG machte neue Kammer möglich
Die Einrichtung der neuen Strafkammer geht auf eine personelle Verstärkung des LG zurück, für die von der Justizbehörde drei zusätzliche Richterstellen zur Verfügung gestellt wurden. Durch die Verstärkung des Landgerichts konnte der mit dem HSH-Nordbank-Verfahren befassten Wirtschaftsstrafkammer (Große Strafkammer 18) landgerichtsintern ein weiterer Beisitzer zugewiesen werden, sodass diese Kammer nun wieder mit drei Richtern besetzt ist. Den Kammervorsitz führt derzeit der stellvertretende Vorsitzende. Das Auswahlverfahren für die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Landgericht läuft noch. Den Vorsitz der neu eingerichteten Schwurgerichtskammer (Große Strafkammer 4) übernimmt die Vorsitzende Richterin am Landgericht Birgit Woitas. Die Kammer erhält seit dem 01.08.2017 Zuteilungen neu eingehender Schwurgerichtssachen.
Steuerung der Belastung in Schwurgerichtskammern besonders bedeutsam
Wegen der besonderen Zuständigkeit für Kapitaldelikte sind Schwurgerichtskammern typischerweise mit sogenannten Haftsachen befasst, in denen sich die Beschuldigten während des Verfahrens in Untersuchungshaft befinden. Solche Verfahren müssen besonders beschleunigt gefördert werden und haben regelmäßig Vorrang vor sogenannten Nicht-Haftsachen. Die Untersuchungshaft darf von der Verhaftung eines Beschuldigten bis zum Beginn der Hauptverhandlung nur in Ausnahmefällen länger als sechs Monate dauern, andernfalls muss der Beschuldigte trotz fortbestehender Haftgründe (häufig in Form der Fluchtgefahr) aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Steuerung der Belastung in den Schwurgerichtskammern ist deshalb von besonders großer Bedeutung.