LG Hamburg bestätigt Vermögensarrest gegen Ex-Vorstand der "Gorch Fock"-Werft

Das Landgericht Hamburg hat einen Vermögensarrest über 8,4 Millionen Euro gegen einen Ex-Chef der "Gorch Fock"-Werft im niedersächsischen Elsfleth bestätigt. Es sah ausreichend Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der inzwischen insolvente Schiffbaubetrieb einen Schadenersatzanspruch in dieser Höhe gegen den ehemaligen Vorstand habe, sagte ein Gerichtssprecher nach der Urteilsverkündung am 29.05.2019 (Az.: 307 O 149/19). 

LG: Vermögensbetreuungspflicht durch Vergabe von Darlehen verletzt

Damit können bei dem Ex-Vorstand Vermögenswerte bis zu 8,4 Millionen Euro beschlagnahmt werden. Nach einer summarischen Prüfung gehe das Gericht davon aus, dass der Beklagte seine Vermögensbetreuungspflicht durch die Vergabe von Darlehen verletzt habe, so der Sprecher weiter. Die Darlehen hätten nichts mit dem Betrieb der Werft zu tun gehabt und seien an Firmen gegangen, an denen der Ex-Vorstand selbst beteiligt war. Zudem seien sie nicht schriftlich dokumentiert und zu unangemessenen Konditionen vergeben worden.

Beschlagnahme soll Insolvenzmasse sichern

Der neue Vorstand der Elsflether Werft AG will mit der Beschlagnahme von Vermögen die Insolvenzmasse sichern. Daraus würden am Ende offene Rechnungen und Ansprüche bezahlt, zum Beispiel von Lieferanten. Die Werft an der Weser ist Generalunternehmer bei der umstrittenen Sanierung des Segelschulschiffs der deutschen Marine. Die Kosten für die Überholung der "Gorch Fock" sind explodiert. Statt geplant knapp zehn Millionen Euro sind bereits 70 Millionen Euro ausgegeben worden.

LG Hamburg, Urteil vom 29.05.2019 - 307 O 149/19

Redaktion beck-aktuell, 31. Mai 2019 (dpa).