Klebeband als Mordwerkzeug
Die Vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "ohne jeden Zweifel“ Johanna überwältigt, betäubt und in seinen Kofferraum gesperrt. Der Deutsche habe den Kopf des Kindes mit 15 Metern Klebeband umwickelt - das Band sei so zum "Mordwerkzeug“ geworden. Erst Ermittlungen in einem anderen Missbrauchsfall brachten die Polizei 2017 auf die Spur des Mannes. Die Schwurgerichtskammer verurteilte ihn auch wegen versuchter sexueller Nötigung von Johanna und sieht eine besondere Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das Gericht hatte an rund 20 Verhandlungstagen Zeugen, Ermittler und Sachverständige befragt.
Technische Fortschritte ermöglichten Überführung
Jahrelang hatten die Ermittler vergeblich nach handfesten Hinweisen auf den Täter gesucht. Eine wichtige Spur war dabei das Fragment eines Fingerabdrucks. Dieses wurde am Leichenfundort auf dem Streifen eines Klebebandes sichergestellt. Doch selbst Massentests mit mehr als 1.000 Männern zum Abgleich der Spuren blieben erfolglos. Auch der Angeklagte geriet im Lauf der Ermittlungen bereits einmal ins Visier der Polizei, da er das Automodell fuhr, nach dem gefahndet wurde. Es seien auch Fingerabdrücke genommen worden, hatten die Ermittler nach der Festnahme des Mannes im Oktober 2017 berichtet. Doch es habe keinen Treffer gegeben - die Technik sei damals noch nicht so weit gewesen, um ihn damit zu überführen. Die Wende brachte ein Missbrauchsfall im Jahr 2016, bei dem der Angeklagte gefasst wurde. Den Ermittlern fielen Parallelen zum Fall Johanna auf, die verfeinerten Analysemethoden von Fingerabdrücken führten zum heute 42-Jährigen.