Hamburger Unternehmer Alexander Falk zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Vier Jahre und sechs Monate wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung – so lautet das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Fall Alexander Falk. Der Hamburger Unternehmer soll einen Mittelsmann entgeltlich damit beauftragt haben, einen Frankfurter Rechtsanwalt erheblich zu verletzen. Der Richter wertete die Tat auch als Angriff auf den Rechtsstaat. Der gegen Falk bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben.

Anwalt angeschossen – Motiv: Rache

In der Folge des Auftrags, den Falk zur Überzeugung des LG dem gesondert verfolgten Mittelsmann erteilt hatte, lauerten am 08.02.2010 unbekannte Täter dem Anwalt vor seinem Wohnhaus in Frankfurt auf und schossen ihm in den linken Oberschenkel. Motiv für die Tat war nach den Urteilsfeststellungen ein Zivilrechtsstreit vor dem LG Hamburg, in dessen Verlauf auf Betreiben des verletzten Rechtsanwalts ein zivilrechtlicher Arrestbefehl gegen Falk in Höhe von 30 Millionen Euro erlassen und durch Pfändungsmaßnahmen in sein Vermögen vollstreckt worden war.

Vorsitzender Richter wertet Tat als Angriff auf Rechtsstaat

Mit seinem Strafmaß blieb das LG unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hatte. Zur Strafzumessung hob der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung hervor, dass der Angeklagte persönliche und geschäftliche Bezüge zur Organisierten Kriminalität gehabt habe und die durch ihn beauftragte Tat gegen einen Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege in rechtmäßiger Wahrnehmung seines Mandats einen Angriff auf den Rechtsstaat darstelle.

Schon 2008 Verurteilung unter anderem wegen versuchten Betrugs

Der heute 50-jährige Falk hatte den von seinem Vater geerbten Stadtplanverlag verkauft und sodann sehr erfolgreich in Internetunternehmen investiert. Er avancierte zu einem Star der New Economy und gelangte auf die Liste der 100 reichsten Deutschen. 2008 wurde er dann wegen versuchten Betrugs und Beihilfe zur Bilanzfälschung in Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt. 

Revision zum BGH zulässig

Gegen das nicht rechtskräftige Urteil haben die Verfahrensbeteiligten das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof, die binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden müsste.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juli 2020 (ergänzt durch Material der dpa).