LG Frankfurt am Main: Lebenslang für "Lasermann" wegen heimtückischen Mordes

Äußerlich lässt sich John Ausonius keine Gefühlsregung anmerken, während er der Urteilsbegründung des Frankfurter Landgerichts lauscht. Für den 64 Jahre alten Schweden ging es in dem Mordprozess um alles oder nichts: Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Die Richter haben am 21.02.2018 keinerlei Zweifel: Auch ohne ein Geständnis des als "Lasermann" bekannten Angeklagten seien sie von seiner Schuld überzeugt und setzten in ihrer Entscheidung auf eine "lückenlose Indizienkette", sagt die Vorsitzende Richterin.

Verteidigung will gegen Urteil vorgehen

Lebenslange Haft und zudem Sicherungsverwahrung – Ausonius schließt kurz die Augen, als er das Urteil hört. Dann wieder macht er sich Notizen. Streicht nachdenklich über seinen Schnurrbart, während er hört, dass die Richter ihn weiterhin für einen gefährlichen Mann halten, von dem auch in fortgeschrittenem Alter noch schwere Gewalttaten zu erwarten seien. Die Verteidigung will gegen das Urteil in Revision gehen.

Garderobenfrau auf offener Straße erschossen

Er habe die Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt, als er die Garderobenfrau eines Frankfurter Restaurants im Februar 1992 zu später Stunde auf offener Straße erschossen habe, urteilten die Richter. Die Frau brach zusammen, ohne fliehen oder sich wehren zu können. Sie erstickte an eingeatmetem Blut. Das Gericht sah in der Tat einen heimtückischen Mord an der 68-Jährigen. Das Opfer habe "die Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen überlebt, aber nicht die Begegnung mit dem Angeklagten", sagt die Richterin.

Opfer meist dunkelhäutige Immigranten

Der Tathergang – dem Opfer wurde in den Kopf geschossen, der Täter floh auf einem Fahrrad – erinnert auch an Taten, wegen derer Ausonius in Schweden bereits 1995 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war: Er schoss auf meist dunkelhäutige Immigranten. Weil er dabei ein Gewehr mit Laserzieleinrichtung verwendet hatte, wurde er als "Lasermann" bekannt. Mit den Schüssen auf Einwanderer wollte Ausonius seinerzeit die Polizei ablenken. Denn er finanzierte seine Spielsucht mit Raubüberfällen und fürchtete, die Ermittler seien ihm bereits auf den Fersen.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung und kein "soziales Korrektiv"

"Er hat sich bewusst für einen hochkriminellen Lebensstil entschieden", heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Seine Taten zeigten einen völligen Mangel an Empathie, er sei völlig kaltblütig vorgegangen. Das Gericht traue ihm auch weiterhin schwere Gewalttaten zu und sei überzeugt, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Wegen dieser Gefährlichkeit, die mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung einhergehe, halten die Richter eine Sicherungsverwahrung für "unerlässlich". Hinzu kommt, dass Ausonius weder Familie als "soziales Korrektiv" noch einen Beruf habe – denkbar schlechte Prognosen also für die Zeit nach der Haft.

Angeblicher Diebstahl eines Mini-Computers wurde Opfer zum Verhängnis

Als extrem aggressiv hatte auch die Chefin der ermordeten Garderobenfrau das Auftreten von Ausonius beschrieben. Er habe die Frauen beschuldigt, unter einer Decke zu stecken und gemeinsam den angeblichen Diebstahl eines Mini-Computers aus der Garderobe vertuschen zu wollen – eines Rechners, in dem er wichtige Telefonnummern und seine ausländischen Kontodaten dokumentiert hatte. Das Gerät war nach Einschätzung des Gerichts für Ausonius das Leben der Frau wert.

Redaktion beck-aktuell, Eva Krafczyk, 22. Februar 2018 (dpa).