Facebook-Eintrag mit Falschzitat von 2019 bereits per Eilbeschluss untersagt
Im Oktober 2016 hatte der Beklagte in seinem Blog einen Betrag mit der Überschrift "K findet Kinderficken ok, solange keine Gewalt im Spiel ist" und einem Bild von Renate Künast veröffentlicht. Daneben war als Text eingefügt: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt." Der Beklagte hatte Künast auch in einem späteren Facebook-Eintrag aus dem März 2019 falsch zitiert. Jenes Falschzitat war bereits Gegenstand eines Eilverfahrens vor dem LG Frankfurt am Main und wurde mit Urteil der Pressekammer vom 05.12.2019 untersagt (BeckRS 2019, 31428).
Hintergrund
Künast war 1986 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Im Rahmen einer Rede einer anderen Abgeordneten bei einer Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien tätigte sie einen Zwischenruf auf eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten. Er hatte die andere Abgeordnete gefragt, wie jene zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Laut Protokoll der Debatte lautete der Zwischenruf Renate Künasts: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."
Jetzt auch Blogeintrag vom Oktober 2016 untersagt
Zu dem Blogeintrag des Beklagten aus dem Oktober 2016 hat die Pressekammer des LG Frankfurt am Main nun in einem weiteren Urteil entschieden, es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, Künast habe die zitierte Äußerung getätigt. Der Durchschnittsleser verstehe die neben dem Bildnis von Künast abgebildete Aussage im Gesamtkontext so, als habe sie das erklärt. Dieser vom Beklagten hervorgerufene Eindruck sei aber falsch, denn Künast habe tatsächlich nicht gesagt "…ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt." Auch die Aussage "K findet Kinderficken ok, solange keine Gewalt im Spiel ist" wurde dem Beklagten untersagt. Die Richter werteten dies als falsche Tatsachenbehauptung zur inneren Einstellung Künasts über Geschlechtsverkehr mit Kindern.
Berufung möglich
Gegen das aktuelle Urteil kann binnen eines Monats Berufung bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt werden.