Entschädigung für Ernteschaden durch abgedriftetes Spritzmittel

Das Landgericht Frankenthal hat einen Kartoffelbauern zu einer Entschädigungszahlung von fast 80.000 Euro an seinen Nachbarn verurteilt. Der Kartoffelbauer habe auf seinem Acker ein Pflanzenschutzmittel versprüht und damit den auf dem Nachbarfeld angebauten Rucola unbrauchbar gemacht. Denn das von ihm ausgebrachte Spritzmittel sei zwar für die Kartoffelpflanzen, nicht aber für den Rucola zugelassen gewesen.

Spritzmittel durch Wind abgedriftet 

Nach den Ausführungen des sachverständig beratenen Gerichts ist es vermutlich durch aufgetretene Winde zu einer Abdrift des Kartoffel-Spritzmittels auf den benachbarten Rucola-Acker gekommen. Wird bei Rucola eine Kontaminierung mit diesem Spritzmittel festgestellt, führe dies meist dazu, dass die Ernte nicht mehr verkauft werden kann. Die gesetzlich zulässigen Grenzwerte seien hier um mehr als das zehnfache überschritten worden. Die Hauptabnehmer-Firmen für den Rucola im aktuellen Fall hätten hier sogar eine "Nulltoleranz"-Strategie verfolgt. Der Rucola sei daher nicht wie geplant im Supermarkt, sondern auf dem Kompost gelandet.

Nachbarfelder vor Gefahren zu schützen

Nach dem Urteil kann dem geschädigten Gemüsebauern auch nicht zum Vorwurf gemacht werden, dass er keine Vorkehrungen getroffen hatte, um seinen Rucola vor Kontaminationen durch das Nachbarfeld zu schützen. Vielmehr müsse derjenige, der ein Spritzmittel ausbringe, darauf achten, dass für die umliegenden Felder keine Gefahren entstehen. Der Betreiber des Kartoffelfeldes müsse nun den Rucola-Erzeugerbetrieb entschädigen und ihm die entgangenen Erträge abzüglich ersparter Aufwendungen für nicht mehr erforderliche Ernte, Verpackung und Transport erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung zum OLG Zweibrücken eingelegt.

LG Frankenthal, Urteil vom 22.12.2022 - 8 O 66/21

Redaktion beck-aktuell, 26. Januar 2023.