LG Duisburg hält Einstellung des Loveparade-Prozesses für denkbar

Das Duisburger Landgericht hält eine Einstellung des Prozesses um die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten und 652 Verletzten für denkbar. Das wurde am 16.01.2019 aus dem Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und Nebenklage-Anwälte gebeten hatte. Mehrere Anwälte berichteten, der Vorsitzende Richter habe eine Einstellung nach bisheriger Beweisaufnahme als sachgerechte Lösung aufgezeigt.

Geldauflagen noch offen

Unklar ist noch, ob die Einstellung mit oder ohne Geldauflagen für die Angeklagten erfolgen könnte. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte das Gericht eine Zwischenbilanz gezogen und das weitere Vorgehen erörtert.

Einstellung von Zustimmung abhängig

Dazu fanden sich nach Gerichtsangaben 24 Verteidiger, 26 Nebenklage-Vertreter, drei Staatsanwälte und drei Richter zusammen. Einer Einstellung des Verfahrens müssten Verteidiger und Staatsanwälte zustimmen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Vorfeld ausgeschlossen, ihre Zustimmung zum weiteren Vorgehen noch am 16.01.2019 zu erteilen.

Fast 660 Zeugen müssten noch gehört werden

In dem Strafprozess hat das Gericht bisher in 13 Monaten 96 Verhandlungstage absolviert und 58 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, müssten noch bis zu 575 Zeugen gehört werden, hatte das Gericht den Anwälten zufolge in Aussicht gestellt. Über die Gesprächsinhalte will das Gericht selbst erst am 17.01.2019 informieren, wenn die Hauptverhandlung offiziell fortgesetzt wird.

Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters angeklagt

Bei der Loveparade am 24.07.2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Vor Gericht müssen sich zehn Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verantworten. Sechs von ihnen waren Mitarbeiter der Stadt und vier vom Veranstalter Lopavent.

Redaktion beck-aktuell, 16. Januar 2019 (dpa).