LG Düsseldorf: Erlös aus Versteigerung der "Immendorff-Affen" steht Schweizer Galerie zu

Im Streit um 70 Affen-Skulpturen des Künstlers Jörg Immendorff (1945 bis 2007) muss der Insolvenzverwalter des Kunstberaters Helge Achenbach den Versteigerungserlös in Höhe von 1,6 Millionen Euro an eine Schweizer Galerie herausgeben. Die Skulpturen haben der Galerie als Lizenznehmerin gehört, wie das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 08.01.2019 entschieden hat (Az.: 2b O 152/17).

Achenbach versteigerte Bronze-Skulpturen mit Insolvenzmasse

Die Bronze-Skulpturen waren mit der Insolvenzmasse der Unternehmen von Kunstberater Helge Achenbach 2015 für gut 1,6 Millionen Euro versteigert worden. Nun muss der Insolvenzverwalter der Galerie den Betrag erstatten.

Erlös steht Schweizer Galerie als Lizenznehmerin zu

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Skulpturen der Schweizer Galerie gehört. Sie sei Lizenznehmerin gewesen und habe die Skulpturen im Auftrag Immendorffs gießen lassen. Kunstberater Achenbach habe sie lediglich im Auftrag der Galerie verkaufen sollen.

LG Düsseldorf, Urteil vom 08.01.2019 - 2b O 152/17

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2019 (dpa).