Gericht: Tötung des Hundes zur Gefahrenabwehr notwendig
Das Tier war damals von zuhause ausgebüxt. Es war darauf bei Dinslaken nördlich von Duisburg auf die stark befahrene Autobahn A3 gelaufen, angefahren und verletzt worden. Der Hundebesitzer habe seine Aufsichtspflicht verletzt, so das Gericht. Der Beamte habe das Tier erschießen müssen, um zu verhindern, dass die Hündin erneut auf die Autobahn läuft und andere gefährdet.
Hundebesitzer hält Erschießung für rechtswidrig
Der Hundehalter hatte behauptet, "Piper" sei nach dem Verkehrsunfall unnötig und rechtswidrig erschossen worden. Die Hündin hatte nach seinen Worten gerade zehn Welpen zur Welt gebracht, als sie ausgebüxt war. Nach Aussage des Autofahrers, der das Tier angefahren hatte, habe "Piper" nach dem Unfall "ganz ruhig" am Straßenrand gesessen.