LG Düsseldorf: Hohe Haftstrafen im Rotlicht-Rethelstraßen-Strafverfahren

Der Gesellschafter und faktische Geschäftsführer des Düsseldorfer Rethelstraßen-Clubs ist vom Landgericht Düsseldorf zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und einem Monat verurteilt worden. Das Urteil vom 21.07.2017 lautet auf schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betruges und vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Stahlrute (Az.: 10 KLs 5/13). Den Wirtschafter eines der Häuser hat das LG wegen gewerbs- und bandenmäßig begangenen Computerbetruges in vier Fällen sowie Untreue und Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen. Die Haftbefehle hinsichtlich beider Angeklagten hat das LG aufgehoben, weil es keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr mehr sieht.

Bordell-Besucher betäubt und sodann deren Kreditkarten belastet

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für den Hauptangeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und einem Monat beantragt und für den Wirtschafter eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Das LG hat in drei Fällen festgestellt, dass Mitarbeiter der Bordell-Betriebe in den Jahren 2011 und 2012 Besucher mit KO-Mitteln betäubt und ihre Kreditkarten anschließend zu Unrecht belastet haben. In weiteren Fällen hätten Bedienstete die Kunden über den Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen getäuscht. Das Gericht hat weiter festgestellt, dass der Hauptangeklagte als faktischer Geschäftsführer des Rethelstraßen-Clubs die Organisationsherrschaft hinsichtlich dieser in seinem Unternehmen begangenen Straftaten hatte und finanziell von ihnen erheblich profitiert hat.

Strafverfahren begann bereits vor über vier Jahren

Das “Rethelstraßen-Strafverfahren“ hatte mit der Hauptverhandlung am 01.07.2013 gegen neun Angeklagte begonnen; beteiligt waren auch sechs Nebenkläger. Am 22.11.2014 hatte das Gericht das Verfahren gegen eine Angeklagte mangels Tatnachweises, Krankheit beziehungsweise Schwangerschaft abgetrennt und ausgesetzt. Einen weiteren Angeklagten hat es nach einem Teilgeständnis am 13.10.2016 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Verfahren sehr langwierig und schwierig

Das Strafverfahren ist mit 316 Verhandlungstagen in einem Zeitraum von über vier Jahren das längste Strafverfahren des LG Düsseldorf in jüngerer Zeit. Es wurden mehr als 200 Zeugen aus dem In- und Ausland vernommen und eine Vielzahl von Sachverständigen angehört. Die Verhandlung war laut LG so langwierig und schwierig, weil sich zum einen die Zeugen wegen Alkoholisierung beziehungsweise Betäubungsmittelkonsums nur lückenhaft an die Geschehnisse erinnern konnten. Zudem hätten viele Zeugen von ihren Auskunftsverweigerungsrechten Gebrauch gemacht und nicht ausgesagt, so das LG. Zum anderen seien über 250 Anträge gestellt worden, denen das LG auch dadurch habe nachgehen müssen, dass es ausländische Zeugen ein zweites Mal im LG Düsseldorf vernommen hat. Das Gericht hat zudem hunderte Telefongespräche und Urkunden in die Verhandlung eingeführt.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juli 2017.