Zu Unrecht Familienzuschlag für Stiefkinder bezogen
Das LG hat die Geldstrafe allerdings von 5.000 auf 2.400 Euro herabgesetzt, weil die 36-Jährige derzeit ohne eigenes Einkommen ist. Die Juristin habe vom November 2016 bis April 2018 zu Unrecht einen Familienzuschlag für ihre Stiefkinder bezogen, nachdem sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte und aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen war, befand das Gericht.
LG: Aufgrund besonderer Treuepflicht Pflicht zu erneuter Mitteilung
Die 36-Jährige hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Sie habe das Landesamt für Besoldung rechtzeitig und schriftlich unterrichtet. Ihr Hinweis war aber in der Behörde unberücksichtigt geblieben. Das LG sah die Richterin dennoch in der Schuld. Wegen ihrer besonderen Treuepflicht als Beamtin hätte sie die Behörde erneut auf die Änderung ihrer Familienverhältnisse hinweisen müssen.