LG Düsseldorf bestätigt Geldstrafe für Richterin wegen Leistungsbetrugs

Das Landgericht Düsseldorf hat am 27.09.2019 die Verurteilung einer Richterin wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe bestätigt. Sie habe nach ihrem Auszug aus dem Familienhaushalt zu Unrecht weiter einen Familienzuschlag bezogen. Auch wenn sie die Änderung zunächst rechtzeitig mitgeteilt habe, hätte sie die Behörde bei dennoch erfolgter Weiterzahlung aufgrund ihrer besonderen Treuepflicht erneut unterrichten müssen.

Zu Unrecht Familienzuschlag für Stiefkinder bezogen

Das LG hat die Geldstrafe allerdings von 5.000 auf 2.400 Euro herabgesetzt, weil die 36-Jährige derzeit ohne eigenes Einkommen ist. Die Juristin habe vom November 2016 bis April 2018 zu Unrecht einen Familienzuschlag für ihre Stiefkinder bezogen, nachdem sie sich von ihrem Ehemann getrennt hatte und aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen war, befand das Gericht. 

LG: Aufgrund besonderer Treuepflicht Pflicht zu erneuter Mitteilung

Die 36-Jährige hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Sie habe das Landesamt für Besoldung rechtzeitig und schriftlich unterrichtet. Ihr Hinweis war aber in der Behörde unberücksichtigt geblieben. Das LG sah die Richterin dennoch in der Schuld. Wegen ihrer besonderen Treuepflicht als Beamtin hätte sie die Behörde erneut auf die Änderung ihrer Familienverhältnisse hinweisen müssen.

LG Düsseldorf, Keine Angabe vom 27.09.2019

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2019.