Pastor von Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Das Landgericht Bremen hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Die Strafkammer kassierte am Freitag ein Urteil des Amtsgerichtes vom November 2020, das den Geistlichen wegen abwertender Äußerungen über Homosexualität und Gendertheorien zu einer Geldstrafe verurteilt hatte.

Verfahren gegen Theologieprofessor in Köln eingestellt

Ein Volksverhetzungsprozess gegen einen polnischen Priester und Theologieprofessor vor dem Amtsgericht Köln wurde derweil gegen Zahlung einer Geldauflage von 3.000 Euro eingestellt. Der Theologe Dariusz Oko aus Krakau hatte Homosexuelle unter anderem als "Krebsmetastasen" und "Parasiten" bezeichnet. Er war dafür zu einem Strafbefehl über 4.800 Euro verurteilt worden, nachdem ihn der katholische Priester Wolfgang Rothe aus München angezeigt hatte. Weil Oko dagegen Einspruch einlegte, kam es zu einer Verhandlung.

Äußerungen Latzels von Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt

In Bremen sah das LG keine Hinweise für eine Aufstachelung zum Hass und die Äußerungen Latzels zudem vom Grundsatz der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Dessen Wortwahl sei aber befremdlich. "Sie sind kein Beitrag, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, wo alle gut miteinander auskommen", befand Richter Hendrik Göhner. Latzel (54) habe sich aber für die Äußerungen entschuldigt und mit seinen Aussagen nicht auf eine Bevölkerungsgruppe abgezielt. Vielmehr sei es ihm mit Blick auf die Gendertheorie um das soziologische Konzept und nicht etwa um Personen gegangen. Latzel hatte im Oktober 2019 in einem rund zweistündigen Seminar vor 30 Ehepaaren der Gemeinde unter anderem von "Genderdreck", "Verbrechern" vom Christopher Street Day und einer "Homo-Lobby" gesprochen, die teuflisch sei. Das Bremer Urteil fiel nach vier Prozesstagen, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte bis Freitag kommender Woche einen Revisionsantrag stellen.

Oko will nur homosexuelle Missbrauchstäter gemeint haben

In Köln warf Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem Angeklagten Oko vor, "zum Hass aufgestachelt" und "Teile der Bevölkerung beschimpft und verächtlich gemacht" zu haben. Oko versicherte jedoch, dass er mit seinem Text nicht alle Homosexuellen angegriffen habe. Er habe nur homosexuelle Missbrauchstäter in der katholischen Kirche gemeint. "Ich bereue, dass ich so stark ausgegrenzt habe", sagte er. "Ich entschuldige mich." Der verantwortliche Redakteur der in Köln ansässigen Zeitschrift, in der Okos Artikel erschienen war, muss 4.000 Euro bezahlen, weil er wesentlich mehr verdient als Oko. Der 91-jährige deutsche Priester versicherte, künftig besser auf die Wortwahl der Artikel zu achten.

LG Bremen, Entscheidung vom 20.05.2022

Redaktion beck-aktuell, Britta Weichlein, beck-aktuell-Redaktion, 23. Mai 2022 (dpa).