Fotos von Leichen ins Internet gestellt
Marcel H. hatte über seinen Verteidiger gestanden, am 06.03.2017 den neunjährigen Nachbarsjungen Jaden und tags darauf seinen 22-jährigen früheren Schulfreund Christopher umgebracht zu haben. Die Ärzte zählten später insgesamt 120 Messerstiche. Fotos der grausam zugerichteten Leichen waren damals im Internet aufgetaucht und hatten für Angst und Entsetzen gesorgt. Im Prozess sagte Marcel H. nichts zu den Vorwürfen. In einem Brief an seine Mutter hatte er Anfang 2018 allerdings erstmals geäußert, ihm sei bewusst geworden, welchen "Schaden" er mit seinen Taten "angerichtet" habe.
Spätere Unterbringung in Sicherungsverwahrung nicht ausgeschlossen
Wann er wieder aus der Haft kommt, ist völlig unklar – vielleicht sogar nie mehr. Denn die Bochumer Kammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Weil die Richter Marcel H. für sehr gefährlich halten, behielten sie sich eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.
Urteilsbegründung dauert nur zehn Minuten
Richter Stefan Culemann hatte in der nur rund zehnminütigen Urteilsbegründung praktisch kein Wort mehr über die grausamen Taten verloren. Dass mit dem Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung am Ende sogar die Höchststrafe verhängt wurde, begründete er so: "Die Tötung von Jaden war völlig anlasslos." Außerdem habe H. in der Untersuchungshaft weitere Tötungsfantasien geäußert – unter anderem die Strangulierung einer Wachtmeisterin mit deren eigenen Haaren."Das sind Gründe genug."
Erwachsenenstrafrecht angewandt
Das Bochumer Gericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Marcel H. nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden musste. "Von einer Jugendverfehlung kann keine Rede sein", so Richter Culemann. Weil der Angeklagte noch keine 21 ist, wäre auch eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht möglich gewesen. Marcel H. soll die Haftstrafe in einem Gefängnis absitzen, das über eine sozialtherapeutische Einrichtung verfügt.
Keine Revision
Marcel H. nahm das Urteil ohne Regung auf – wahrscheinlich wird er es sogar akzeptieren. "Nach Lage der Dinge werden wir keine Revision einlegen", sagte sein Verteidiger. "Ich habe mit ihm gesprochen. Er will es nicht." Ganz spurlos scheint die Gerichtsverhandlung aber nicht an dem jetzt 20-Jährigen vorbeigegangen zu sein – vor allem auch wegen des großen Medien- und Zuschauerinteresses.
Schmerzensgeld für Hinterbliebene
Neben der Verurteilung sprachen die Richter den Hinterbliebenen der beiden Opfer insgesamt 90.000 Euro Schmerzensgeld zu. Doch die Zahlung kann natürlich nur fließen, wenn Marcel H. irgendwann zu Geld kommen sollte.