LG Aachen: Über vier Jahre Haft für Serientäter "Brummi-Andi"

Das Landgericht Aachen hat den als "Brummi-Andi" bekannt gewordenen Serientäter mit Urteil vom 21.01.2019 wegen 20 erwiesener Straftaten, darunter versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung, Geldfälschung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Einen Hang zu gefährlichen Straftaten sah das Gericht aber noch nicht und sah von der Verhängung einer Sicherungsverwahrung ab.

Rücksichtsloses Fahren in Wohnstraße

Der Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr lag zugrunde, dass der 33-Jährige mit hoher Geschwindigkeit in Solingen in einer Wohnstraße gefahren war. Obwohl ihm ein Auto entgegengekommen sei, sei er wie üblich rabiat und aggressiv und nur auf seine eigenen Belange bedacht gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Obwohl die Fahrerin des anderen Autos noch auf die Bordsteinkante auswich, kam es zur Kollision. Zwei geparkte Autos wurden dabei demoliert.

Noch keine Sicherungsverwahrung erforderlich

Die im Raum stehende Sicherungsverwahrung verhängten die Richter nicht. Es wäre noch verfrüht, von einem Hang zu gefährlichen Straftaten zu sprechen, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Beneking. "Ob es so kommen wird, hängt von Ihnen ab. Im Moment ist der Stand aus unserer Sicht nicht da", sagte er. Zuvor hatte schon ein Gutachter keinen krankhaften Hang zu erheblichen oder gefährlichen Straftaten gesehen. "Wir sind der Meinung, Anhaltspunkte für eine gewisse Nachreifung gesehen zu haben. Aber irgendwann ist Schluss mit Jugendlichkeit", sagte Beneking.

Anklage umfasste 72 Straftaten

72 Straftaten waren in dem Aachener Verfahren angeklagt, von 52 wurde der 33-Jährige freigesprochen - darunter von den schwerwiegenden Vorwürfen Zwangsprostitution und Zuhälterei. Wichtige Zeugen seien unglaubwürdig gewesen, sagte Beneking: "Im Zweifel für den Angeklagten".

Staatsanwältin forderte härtere Strafe

Für die Staatsanwältin Tanja Gülicher-Schmitt waren die angeklagten Taten allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Sie hatte für 26 Straftaten mehr als fünf Jahre Haft gefordert. Aus ihrer Sicht sollte der Angeklagte lebenslang keine Fahrerlaubnis mehr bekommen, weil er berauscht und rücksichtslos auf den Straßen unterwegs sei mit der Haltung: "Ich fahre meine 1.000 Kilometer im Jahr und kann auch Straßenverkehrsregeln brechen", sagte die Staatsanwältin.

Spritztouren mit gestohlenen Lkw und tödlichen Folgen bereits als Jugendlicher

Bereits als Jugendlicher hatte der heute 33-Jährige mit gestohlenen Lastwagen Spritztouren unternommen und dabei im Alter von 14 Jahren einen Polizisten getötet, als er mit einem gestohlenen Lastzug in den Niederlanden eine Straßensperre durchbrach. Dafür hatte ihn das Landgericht Düsseldorf 2001 zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt.

LG Aachen, Urteil vom 21.01.2019

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2019 (dpa).