Keine Pleitewelle, aber mehr Geld im Feuer
Im Vergleich zum Vorjahresmonat ergebe sich sogar ein Anstieg um 25%, so das Statistische Bundesamt weiter. Allerdings habe es im September 2020 einen starken Einbruch um 31% gegenüber dem von Corona unbeeinflussten September 2019 gegeben. Die befürchtete Welle von Firmenpleiten sei aber auch im Juli, für den das Amt endgültige Zahlen vorlegte, weiterhin ausgeblieben. Mit 1.200 Anträgen bei den Amtsgerichten habe die Zahl 12,3% unter dem Juli 2020 und auch 27% unter dem gleichen Monat des Jahres 2019 gelegen. Allerdings stehe mehr Geld im Feuer. Die Forderungen der Gläubiger beliefen sich auf 4,6 Milliarden Euro nach 3,9 Milliarden ein Jahr zuvor.
Seit Mai gilt die Insolvenzantragspflicht wieder
Um eine Pleitewelle in der Corona-Krise abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit infolge der Corona-Wirkungen zeitweise ausgesetzt. Seit dem 01.05.2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder vollumfänglich. Ausnahmen gibt es für Betriebe, die im Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten haben.
Starker Anstieg der Verbraucherinsolvenzen
Eine Gesetzesänderung hat die Zahl der Verbraucherinsolvenzen dagegen stark ansteigen lassen. Mit 7.164 Fällen wurden im Juli dieses Jahres 78% mehr registriert als ein Jahr zuvor. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Chance, sich schneller von den Restschulden zu befreien, was nach Einschätzung der Statistiker zu dem Anstieg geführt hat.