Landwirt legt Verfassungsbeschwerde gegen Düngeverordnung ein

Die im März 2020 zum Unmut vieler Landwirte verabschiedete Düngeverordnung könnte nun auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Ein Landwirtschaftsbetrieb aus dem ostfriesischen Timmel reichte Verfassungsbeschwerde ein, wie die Interessensgemeinschaften "Freie Bauern" und "Land schafft Verbindung" Ostfriesland am 01.12.2020 mitteilten, die den Kläger Jens Soeken bei seinem Rechtsweg finanziell und politisch unterstützen.  

Sinnlose Bewirtschaftungsauflagen angegriffen

Mit der Beschwerde werde das novellierte Regelwerk erstmals grundsätzlich in Frage gestellt. Soeken wolle nicht das berechtigte Ziel des Grundwasserschutzes angreifen. Ihm gehe es um die "vielen sinnlosen Bewirtschaftungsauflagen" für die weit überwiegende Mehrzahl der bäuerlichen Betriebe, die in natürlichen Kreisläufen arbeite und deshalb gar keinen Schaden am Grundwasser anrichten könne, hieß es in einer Mitteilung. "Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, dann ist das ökonomisch und ökologisch falsch und es ist auch rechtlich nicht haltbar", so der Landwirt.

Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht

Der Bundesrat hatte Ende März 2020 nach langem Streiten den neuen Regeln zugestimmt – auch angesichts drohender Strafzahlungen an die EU. Mit den neuen Vorgaben werden unter anderem die Zeiten beschränkt, in denen überhaupt gedüngt werden darf. Vorgeschrieben werden größere Abstände zu Gewässern. In besonders belasteten Gebieten sollen Betriebe auf ihren Flächen insgesamt 20% weniger düngen. Soekens Anwalt sieht für seinen Mandaten den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2020 (dpa).