Länderkammer mahnt faire Lastenverteilung an
Der Bund habe angekündigt, im Bundesratsverfahren über eine faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen zu sprechen. Die Bundesregierung solle daher möglichst rasch ein Finanztableau vorlegen, aus dem sich die finanziellen Belastungen ergeben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder beteiligen sollte: Schließlich verfüge er durch die vorgesehene CO2-Bepreisung über erhebliche Einnahmen.
Klimapaket sieht Milliardeninvestitionen vor
Zur finanziellen Umsetzung des Klimapakets hat die Bundesregierung am 02.10.2019 beschlossen, die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2020 und den Wirtschaftsplan des Sondervermögens “Energie- und Klimafonds“ 2020 zu ergänzen. Danach beabsichtigt der Bund, bis 2023 rund 54 Milliarden in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden. Stattdessen ist geplant, die Maßnahmen überwiegend aus dem bereits bestehenden Energie- und Klimafonds zu finanzieren.
Finanzierung durch Einnahmen aus CO2-Bepreisung und Zertifikate-Handel geplant
Das Finanzvolumen soll vor allem aus zwei Einnahmequellen generiert werden: Über die CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr, die Gesamterlöse von 18,8 Milliarden Euro einbringen soll. Hinzu kommen die Erlöse aus dem bestehenden Zertifikatehandel im Bereich Energie. Hier rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro Einnahmen. Außerdem soll die Rücklage des Fonds genutzt werden. Sie beläuft sich auf sechs Milliarden Euro. Zu den Geldern aus dem Energie- und Klimafonds kommen weitere 15,5 Milliarden, die direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.