Länder möchten Importquote für Arzneimittel streichen

Der Bundesrat fordert, die Importquote für Medikamente abzuschaffen. Die mit den Importpräparaten erzielten Einsparungen stünden in keinem Verhältnis zum Vertriebsaufwand bei diesen Produkten und den Schwierigkeiten der Arzneimittelüberwachung, erklärt er in einer Entschließung vom 14.12.2018 (BR-Drs. 578/18 (B)).

Aufklären von Fälschungen extrem schwierig

An dem Importmodell seien regelmäßig diverse Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten beteiligt. Ursprung und Handelsweg der Medikamente seien kaum nachvollziehbar. Das Aufklären von Fällen gefälschter Präparaten gestalte sich deshalb als extrem schwierig, führt der Bundesrat aus.

Einsparungen nur gering

Demgegenüber stünden verhältnismäßig geringe Einsparungen. Laut Berechnungen des deutschen Arzneiprüfungsinstituts lagen sie 2017 bei lediglich 120 Millionen Euro, heißt es in der Entschließung. Über Rabattvereinbarungen seien hingegen rund vier Milliarden Euro eingespart worden. Es sei deshalb im Sinne des Patientenwohls, die Quote zu streichen.

Quote liegt bei 5% – Immer wieder Fälle gefälschter Medikamente

Der Import von Arzneimitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem Rahmenvertrag haben sich der Deutsche Apothekenverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass jede Apotheke 5% der Medikamente aus dem verschreibungspflichtigen Segment als Import abgeben muss. In der Vergangenheit haben immer wieder Fälle gefälschter Medikamente für Aufsehen gesorgt, zuletzt ging es um möglicherweise unwirksame Krebsmedikamente der Firma Lunapharm.

Bundesregierung muss nun entscheiden

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.

Redaktion beck-aktuell, 17. Dezember 2018.