Aufklären von Fälschungen extrem schwierig
An dem Importmodell seien regelmäßig diverse Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten beteiligt. Ursprung und Handelsweg der Medikamente seien kaum nachvollziehbar. Das Aufklären von Fällen gefälschter Präparaten gestalte sich deshalb als extrem schwierig, führt der Bundesrat aus.
Einsparungen nur gering
Demgegenüber stünden verhältnismäßig geringe Einsparungen. Laut Berechnungen des deutschen Arzneiprüfungsinstituts lagen sie 2017 bei lediglich 120 Millionen Euro, heißt es in der Entschließung. Über Rabattvereinbarungen seien hingegen rund vier Milliarden Euro eingespart worden. Es sei deshalb im Sinne des Patientenwohls, die Quote zu streichen.
Quote liegt bei 5% – Immer wieder Fälle gefälschter Medikamente
Der Import von Arzneimitteln ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem Rahmenvertrag haben sich der Deutsche Apothekenverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen darauf geeinigt, dass jede Apotheke 5% der Medikamente aus dem verschreibungspflichtigen Segment als Import abgeben muss. In der Vergangenheit haben immer wieder Fälle gefälschter Medikamente für Aufsehen gesorgt, zuletzt ging es um möglicherweise unwirksame Krebsmedikamente der Firma Lunapharm.
Bundesregierung muss nun entscheiden
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gelten hierbei nicht.