Länder geben grünes Licht für Lohnkostenzuschüsse beim beruflichen Wiedereinstieg Langzeitarbeitsloser

Staatlich geförderte Jobs sollen Langzeitarbeitslosen ab Beginn des nächsten Jahres den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Bundesrat stimmte am 14.12.2018 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages zu, der ab 2019 als neue Arbeitsmarktinstrumente Lohnkostenzuschüsse zur “Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sowie zur “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ einführt.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Das Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt“ richtet sich an Personen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und mindestens 25 Jahre alt sind. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz-IV-Bezug geltend machen. Der Zuschuss wird fünf Jahre gewährt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100% des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, erhalten sie von den Jobcentern außerdem ein begleitendes Coaching.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Hartz-IV-Empfänger, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können über das Instrument “Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Lohnkostenzuschüsse geltend machen. Sie erhalten als staatliche Förderung im ersten Jahr 75% und im zweiten Jahr 50% des gezahlten Lohnes. Auch für sie ist ein begleitendes Coaching vorgesehen. Außerdem soll es eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitsgebers nach Ende der Förderung für sechs Monate geben.

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2018.