Doppelte Beitragszahlung für Menschen mit zwei Wohnungen verfassungswidrig
Das BVerfG hatte den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat am 18.07.2018 grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit Zweitwohnung müssten aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit (BeckRS 2018, 15432). Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern.
Länder: Pflicht zu Nachweis der Entrichtung des Beitrags für Erstwohnung sinnvoll
Die Neuregelung muss nach Ansicht der Länder im Kern zwei Ergänzungen enthalten. "Einmal, dass auf Antrag eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung möglich ist", sagte Raab. "Zum Zweiten aber auch, dass dafür ein Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung erbracht werden muss." Das werde nicht alle Inhaber einer Zweitwohnung betreffen.
In bestimmten Fällen Befreiung für Zweitwohnung schon jetzt möglich
Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass schon jetzt in bestimmten Fällen eine Befreiung möglich ist. "Wer gerade in einem laufenden Verfahren zum Rundfunkbeitrag ist, kann nach den Ausführungen des Gerichts auf Antrag auch rückwirkend vom Beitrag befreit werden."