Länder: Homosexualität ist keine Krankheit
Homosexualität sei keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig, begründen die Länder ihren Vorstoß und verweisen dabei auf gleichlautende Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Weltärztebundes und des Deutschen Ärztetages. Zugleich warnen sie vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, die sich durch Konversionstherapien entwickeln können.
Bundesregierung soll Sanktionen prüfen
Die Bundesregierung fordert der Bundesrat deshalb auf, ein Verbot dieser Therapien einschließlich strafrechtlicher Sanktionen zu prüfen. Sicherzustellen sei auch, dass Konversionstherapien medizinisch nicht vergütet werden und entsprechende Organisationen keine öffentlichen Gelder erhalten.
Schadenersatz ermöglichen
Weiter soll die Bundesregierung prüfen, ob Betroffenen Schadenersatz zusteht und wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten besser geschützt werden können.
Sexuelle Entwicklung stärken
Darüber hinaus sind die Länder der Ansicht, dass mehr Anstrengungen zur Stärkung der eigenen sexuellen Entwicklung Homosexueller erforderlich sind. Hierfür bräuchte es gemeinsame Initiativen von Kammern und Fachgesellschaften. Zudem müsste die Finanzierung entsprechender Beratungs- und Therapieangebote gewährleistet sein.
Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die Entschließung wurde am 17.05.2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.