Länder fordern Verbot von Konversionstherapien

Die Länder fordern ein Verbot von Konversionstherapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen. Sie beschlossen am 17.05.2019 einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung.

Länder: Homosexualität ist keine Krankheit

Homosexualität sei keine Krankheit und deshalb auch nicht behandlungsbedürftig, begründen die Länder ihren Vorstoß und verweisen dabei auf gleichlautende Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, des Weltärztebundes und des Deutschen Ärztetages. Zugleich warnen sie vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen, die sich durch Konversionstherapien entwickeln können.

Bundesregierung soll Sanktionen prüfen

Die Bundesregierung fordert der Bundesrat deshalb auf, ein Verbot dieser Therapien einschließlich strafrechtlicher Sanktionen zu prüfen. Sicherzustellen sei auch, dass Konversionstherapien medizinisch nicht vergütet werden und entsprechende Organisationen keine öffentlichen Gelder erhalten.

Schadenersatz ermöglichen

Weiter soll die Bundesregierung prüfen, ob Betroffenen Schadenersatz zusteht und wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten besser geschützt werden können.

Sexuelle Entwicklung stärken

Darüber hinaus sind die Länder der Ansicht, dass mehr Anstrengungen zur Stärkung der eigenen sexuellen Entwicklung Homosexueller erforderlich sind. Hierfür bräuchte es gemeinsame Initiativen von Kammern und Fachgesellschaften. Zudem müsste die Finanzierung entsprechender Beratungs- und Therapieangebote gewährleistet sein.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde am 17.05.2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2019.