Kündigung wegen öffentlicher Kritik und angeblichen Indiskretionen
Latchinian war von der Volkstheater Rostock GmbH (VTR) unter anderem wegen des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht und öffentlicher Kritik an der geplanten Umstrukturierung des Theaters gekündigt worden. Schon vor dem Landgericht Rostock hatte er erfolgreich gegen die Kündigung geklagt. Öffentliche Äußerungen seien vom Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, urteilte das Gericht im Dezember 2016. Der Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht rechtfertige nicht die Kündigung. Dieser Meinung schloss sich das OLG nun an.
Intendant beklagt Rufschädigung
"Ich bin natürlich dankbar über das gerechte Urteil", sagte Latchinian. Es sei nun zum zweiten Mal geklärt, dass die Stadt und das VTR mit den Entlassungen Unrecht begangen haben. Es gebe neben dem lachenden allerdings auch ein weinendes Auge. Sein Ruf und seine Gesundheit seien geschädigt, was durch das OLG-Urteil nicht wieder gut gemacht werden könne, sagte er. Auch das Volkstheater habe massive Verluste an "wunderbaren Künstlern" erlitten, "die im Zusammenhang mit meiner ungerechten Entlassung auch zu Unrecht entlassen wurden". Latchinian hoffe, dass Oberbürgermeister Roland Methling (parteilos), die VTR-Aufsichtsratsvorsitzende Sybille Bachmann und der Intendant Joachim Kümmritz "vernünftig und hanseatisch" mit diesen Urteilen umgehen werden. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
IS-Vergleich führte 2015 zu einer ersten Kündigung
Latchinian hatte 2014 seine Stelle in Rostock angetreten und stets für den Erhalt der vier Sparten am Volkstheater und die finanzielle Ausstattung gestritten. Die Kritik fand ihren Höhepunkt in einem Vergleich der Theaterpolitik mit den Zerstörungen der Terrormiliz IS. Dies führte zu seiner ersten Kündigung im März 2015. Diese wurde im Mai nach Protesten wieder zurückgenommen, bis im Juni 2016 die zweite Kündigung ausgesprochen wurde.