Koalition bringt Corona-Zuschuss und Kinderbonus auf den Weg
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Die große Koalition hat am 09.02.2021 in einem Schnellverfahren den Corona-Zuschuss für Empfänger von Grundsicherung, den Kinderbonus und weitere Hilfen in der Pandemie auf den Weg gebracht. Entsprechende Entwürfe sollen nach Regierungsangaben noch in dieser Woche erstmals im Bundestag aufgerufen werden. Ausdrückliches Ziel der Maßnahmen ist auch, den sozialen Zusammenhalt im Land zu stärken.

Sozialer Zusammenhalt soll gestärkt werden

Den Corona-Zuschuss von 150 Euro erhalten Erwachsene, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Sozialschutz-Paket III sieht auch vor, dass der geltende vereinfachte Zugang zur Grundsicherung verlängert wird. Vermögen bis zu 60.000 Euro sollen von vornherein verschont bleiben, auch die Höhe der Wohnkosten wird nicht geprüft. Für ärmere Schüler soll der Wegfall gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ausgeglichen werden. "Besonders hilfsbedürftige Menschen werden durch die lang andauernden Maßnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterstützung", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Maßnahmen sollten den sozialen Zusammenhalt im Land stärken.

Einmaliger Kindergeldzuschlag

Auf den Weg brachte die Koalition auch einen einmaligen Zuschlag aufs Kindergeld von 150 Euro. Diesen Bonus soll es für jedes Kind geben, das in mindestens einem Monat des Jahres 2021 Anspruch auf Kindergeld hat. Einen ähnlichen Bonus hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben, um die Kaufkraft von Familien anzukurbeln.

Hilfen auch für Gastronomen und Firmen

Im gleichen Gesetz regelt die Koalition steuerliche Erleichterungen für Unternehmen und die Gastronomie. Auf Speisen in Restaurants und Cafés soll bis Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent anfallen. Das gilt wegen der Pandemie auch derzeit schon, wird wegen der andauernden Schließungen nun aber deutlich verlängert. Außerdem ermöglicht es die Koalition Firmen, Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 umfangreicher mit Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen. Der steuerliche Verlustrücktrag wird dafür auf 10 Millionen Euro verdoppelt.

Rechte der Regierung wegen "epidemischer Lage von nationaler Tragweite" bleiben

Ebenfalls auf den Weg gebracht wurde, dass besondere Rechte der Regierung in der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" weiter gelten sollen. Ohne eine Neuregelung würden diese am 31.03.2021 enden. Die Verlängerung hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits angekündigt - denn finanzielle Hilfen und flexibilisierte Regelungen für Pflege und Gesundheit müssten sonst beendet werden. "Sie sind wie die Test-Verordnung und die Impf-Verordnung an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft." Klar sei: Nur der Bundestag könne die Ausnahmelage jeweils feststellen und beenden.

Redaktion beck-aktuell, 10. Februar 2021 (dpa).