Klimaschutz soll in Frankreich Verfassungsauftrag werden

Die französische Nationalversammlung will den Klimaschutz in der Verfassung des Landes verankern. Die Abgeordneten stimmten am 13.07.2018 für eine entsprechende Ergänzung des ersten Verfassungsartikels. Dort soll es künftig heißen: Die Republik "handelt für den Schutz der Umwelt und der Biodiversität und gegen die Klimaveränderungen." Der Umweltschutz soll damit zu einem Grundprinzip des französischen Staates werden – derzeit wird er nur in einem späteren Artikel erwähnt, der Klimaschutz kommt bislang nicht explizit vor.

Gleichheit von Männern und Frauen soll in Verfassung festgeschrieben werden

Zuvor hatte das Unterhaus des Parlaments sich bereits dafür ausgesprochen, das Wort "Rasse" aus der Verfassung zu streichen und die Gleichstellung von Frau und Mann stärker herauszustellen. Laut umformuliertem Artikel 1 soll die französische Republik "die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterscheidung nach Geschlecht, Herkunft oder Religion" gewährleisten. Bislang heißt es "ohne Unterscheidung nach Herkunft, Rasse oder Religion".

Weitere Schritte bis zu tatsächlicher Verfassungsänderung zu gehen

Justizministerin Nicole Belloubet bezeichnete dies als "starkes Symbol" – das aber nicht dazu führen dürfe, juristische Mittel zur Bekämpfung von Rassismus zu schwächen. Die Abstimmung der Nationalversammlung über die gesamte Verfassungsänderung steht noch aus. Danach muss der Senat darüber beraten. Wenn beide Parlamentskammern sich auf eine gemeinsame Version verständigt haben, gibt es noch eine weitere Hürde: die Zustimmung einer Volksabstimmung oder einer Drei-Fünftel-Mehrheit des Gesamtparlaments. Damit ist nicht vor 2019 zu rechnen. Der Text ist Teil einer größeren Reform der Institutionen in Frankreich, bei der auch die Zahl der Parlamentarier um fast ein Drittel sinken soll.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juli 2018 (dpa).