Klarheit über Fahrverbote erwartet – Kommt die blaue Plakette?

Vor der wegweisenden Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht zu Fahrverboten für Dieselautos in Städten wird die Forderung nach Einführung einer blauen Plakette lauter. "Die Bundesregierung, zumindest das Verkehrsministerium, scheint das Thema auszusitzen. Das landet im Ergebnis dann in unseren Rathäusern und da gehört es nicht hin", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der Deutschen Presse-Agentur. Falls das Gericht Fahrverbote für zulässig erkläre, werde es eine politische Debatte über die Einführung einer blauen Plakette geben.

Dedy: Blaue Plakette alternativlos

"Ich sehe dann keine Alternative zur blauen Plakette", sagte Dedy. Dann könne getrennt werden zwischen neuer Technik und alten Diesel-Autos. "Für uns wäre es die einzige Möglichkeit zwischen den schlechteren und den besseren Fahrzeugen zu unterscheiden. Und nur wenn man unterscheiden kann, kann man auch vernünftig mit einem möglichen Fahrverbot umgehen."

Bundesregierung bisher gegen blaue Plakette

Mit einer blauen Plakette wären moderne Diesel mit der neuesten Abgas-Norm Euro 6 von Fahrverboten ausgenommen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.

BVerwG verhandelt am 22.02.2018

Der Verband kommunaler Unternehmen warnte eindringlich vor möglichen Fahrverboten. Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer warf der Bundesregierung massive Versäumnisse vor. Das BVerwG verhandelt am 22.02.2018 über die Frage, ob Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig sind. In vielen Städten werden Schadstoff-Grenzwerte nicht eingehalten, Diesel-Autos gelten als Hauptverursacher. Ein Urteil bereits am 22.02.2018 gilt als möglich.

Dedy: Fahrverbote nicht durchsetzbar

"Wir wollen keine Fahrverbote. Aber wenn die Länder sie in Luftreinhaltepläne aufnehmen müssen, weil Gerichte das sagen, dann müssen wir in den betroffenen Städten handeln können. Doch nach jetzigem Stand lassen sich Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge überhaupt nicht wirksam kontrollieren", sagte Dedy. Das sieht auch die Polizei so. "Wir müssen uns angesichts der Personaldecke auf Kernaufgaben beschränken", sagte der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, der "Welt am Sonntag". "Wer glaubt, dass wir solche Verbote dauerhaft durchsetzen können, der irrt." Denkbar seien bestenfalls Stichproben.

Greenpeace für blaue Plakette

Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl sagte: "Die Bundesregierung wird sich beim Kampf der Städte gegen Dieselabgase nicht länger aus der Verantwortung stehlen können." Die Leipziger Entscheidung werde die Unsicherheit für Millionen von Autofahrern aber nicht beenden. "Um zu wissen, welches Auto künftig in welche Stadt fahren darf, brauchen wir ein bundeseinheitliches Werkzeug wie die blaue Plakette."

Grüne werfen Regierung Versäumnisse vor

Grünen-Fraktionsvize Krischer kritisierte, die Bundesregierung versuche seit Jahren das Problem der schlechten Luft in Innenstädten auszusitzen. Statt die Autoindustrie zur Verantwortung zu ziehen, die schmutzigen Diesel durch technische Nachrüstungen sauber zu machen, drohten nun von den Gerichten angeordnete Fahrverbote. "Fahrverbote sind die Folge der Politik dieser Bundesregierung." Die große Koalition müsse begreifen, dass das Urteil aus Leipzig der letzte Weckruf sei, die Autoindustrie zu Nachrüstungen auf deren Kosten zu zwingen und die blaue Plakette einzuführen.

Kommunale Spitzenverbände und Städte warnen vor Fahrverboten

Bei kommunalen Spitzenverbänden und in betroffenen Städten gibt es seit langem große Sorgen vor möglichen Fahrverboten – die für besonders belastete Strecken oder Stadtgebiete und für bestimmte Zeiträume gelten könnten. "Wenn es zu Fahrverboten kommt in Deutschland, hat das tiefste Eingriffe in das kommunale Leben, in die kommunale Infrastruktur, in Arbeit und Wirtschaft", sagte der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling der dpa.

Vorinstanzen tendieren zu Fahrverboten

Das BVerwG verhandelt über Sprungrevisionen zu Urteilen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf. Baden-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen waren in Revision gegangen. Sie argumentierten, es gebe Rechtsunsicherheiten bei Fahrverboten, so fehle eine bundesweite rechtliche Regelung. Nach den Urteilen der Vorinstanzen müssen Stuttgart und Düsseldorf ihre Luftreinhaltepläne verschärfen, damit Grenzwerte eingehalten werden. Das Stuttgarter Gericht nannte Fahrverbote dabei die "effektivste" Maßnahme. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge müssten "ernstlich geprüft" werden.

Deutsche Umwelthilfe hofft auf Rechtssicherheit

Geklagt hatte jeweils die Deutsche Umwelthilfe. Deren Geschäftsführer Jürgen Resch sagte der dpa: "Wenn das Bundesverwaltungsgericht uns zustimmt und die Revisionen abweist, gibt es für Städte und Bundesländer kein Argument mehr zu sagen, sie können nicht handeln." Es werde nicht am Tag darauf "Straßensperren" geben. "Eine klare Entscheidung würde aber sicher dazu führen, dass bis zum Sommer die konkrete Ausgestaltung der Dieselfahrverbote für die betroffenen Städte steht und binnen weniger Monate umgesetzt wird."

Redaktion beck-aktuell, Andreas Hoenig, 19. Februar 2018 (dpa).