Klage gegen Harbarths Wahl an das BVerfG gescheitert

Die früheren AfD-Politiker Frauke Petry und Mario Mieruch sind mit einer Klage in Karlsruhe gegen die Ernennung von Ex-Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth zum Verfassungsrichter gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Anträge bereits am 02.07.2019 als unzulässig, wie aus dem am 12.07.2019 veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az.: 2 BvE 4/19).

Kritik an hoch bezahlter Nebentätigkeit in Wirtschaftskanzlei

Die Bundestagsabgeordneten Petry und Mieruch, die die AfD nach der Bundestagswahl verlassen hatten und heute fraktionslos sind, wollten Harbarths Wahl und Ernennung für nichtig erklären lassen. Sie begründeten das mit seiner früheren Tätigkeit als Anwalt und Partner einer Wirtschaftskanzlei, die dem CDU-Politiker Nebeneinkünfte der höchsten Stufe von mehr als 250.000 Euro im Jahr eingebracht hatte. Es gebe zahlreiche ungeklärte Detailfragen und die Vermutung eines mit dem freien Mandat eines Abgeordneten unvereinbaren Interessenskonflikts. Seine Wahl und Ernennung zum Verfassungsrichter seien "hiervon infiziert".

Harbarth wird wahrscheinlich an Stelle Voßkuhles treten

Die Anträge richteten sich gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Harbarth Ende November 2018 ernannt hatte. Vorher war dieser vom Bundestag zum Richter und vom Bundesrat zum Vizepräsidenten des Gerichts gewählt worden. Aus dieser Position heraus wird der 47-Jährige 2020 aller Voraussicht nach Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle beerben.

Keine Verletzung in Statusrechten als Abgeordnete ersichtlich

Petrys und Mieruchs Anträge erübrigen sich laut Beschluss zum Teil schon aus formalen Gründen. Die Richter sehen aber auch nicht, wie diese in ihren Statusrechten als Abgeordnete verletzt worden sein sollen. Die Vorwürfe gegen Schäuble, bewusst falsch über Harbarth informiert zu haben, seien "ersichtlich spekulativ und ohne äußeren Anlass ins Blaue hinein vorgebracht", heißt es in dem Beschluss. Die Entscheidung trafen die acht Richter des Zweiten Senats, dem Voßkuhle vorsitzt. Harbarth ist Vorsitzender des Ersten Senats.

Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2019 (dpa).