Die Kirchen und Glaubensgemeinschaften in Tschechien erhalten nun doch im vollen Umfang Entschädigungszahlungen für im Sozialismus erlittene Enteignungen. Das Verfassungsgericht des Landes entschied am 15.10.2019, dass eine nachträgliche Besteuerung der Gelder unzulässig sei, wie eine Sprecherin in Brünn (Brno) mitteilte. Die Regierung hatte im Frühjahr 2019 mit den Stimmen der kommunistischen KSCM ein entsprechendes Gesetz durch das Parlament gebracht, das die Richter nun in großen Teilen für ungültig erklärten.
Katholische Kirche erfreut
Der Primas der katholischen Kirche in Tschechien, Kardinal Dominik Duka, begrüßte die Entscheidung: "Das ist eine gute Nachricht für alle, denen Freiheit und Demokratie am Herzen liegen", sagte er der Agentur CTK zufolge.
Entscheidung zur Rückübereignung fiel 2013
Die Kommunisten hatten die Glaubensgemeinschaften in der damaligen Tschechoslowakei nach ihrer Machtübernahme im Februar 1948 nach und nach enteignet. Eine Einigung aus dem Jahr 2013 sieht vor, dass der Staat Immobilien und Grundstücke im Wert von knapp drei Milliarden Euro zurückgibt. Zudem erhalten die Religionsgemeinschaften über 30 Jahre verteilt rund 2,3 Milliarden Euro als finanziellen Ausgleich.
Tschechien stark atheistisch geprägt
Tschechien ist in der Gegenwart stark atheistisch geprägt. Bei der vergangenen Volkszählung im Jahr 2011 bekannten sich nur 20,8 Prozent der Befragten zu einer Glaubensgemeinschaft.
Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2019 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Ludwigs/Friedmann, Die Grundrechtsberechtigung staatlich beherrschter Unternehmen und juristischer Personen des öffentlichen Rechts,
NVwZ 2018, 22
Czermak, Die Ablösung der historischen Staatsleistungen an die Kirchen, DÖV 2004, 110
Sailer, Die staatliche Finanzierung der Kirchen und das Grundgesetz, ZRP 2001, 80