KG: IS-Unterstützer zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt

Das Kammergericht hat einen in Berlin lebenden Algerier am 18.01.2018 wegen Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Laut KG hatte der Mann eine geplante Schleusung eines IS-Anhängers von der Türkei nach Syrien mit organisiert und dabei eine zentrale Rolle eingenommen (Az.: 3 – 4/17).

Angeklagter kam wegen seiner IS-Kontakte bei Organisation zentrale Rolle zu

Nach Überzeugung des Gerichts wirkte der 32-Jährige im September 2015 als Teilnehmer einer Chatgruppe an der geplanten Schleusung eines Mannes mit, der sich in Syrien dem IS als Kämpfer habe anschließen wollen. Dieser schleusungswillige Mann habe sich im Tatzeitraum in der Türkei aufgehalten. Er habe kriegswichtige Geräte – vier Laptops und vier Kameras – bei sich geführt, um diese dem IS zugutekommen zu lassen. Der Angeklagte habe gemeinsam mit den weiteren Teilnehmern der Chatgruppe die Schleusung organisiert. Dem Angeklagten sei dabei eine zentrale Rolle zugekommen, da er Kontakte zur IS-Seite habe herstellen können, die für die Einreise in das Kampfgebiet unverzichtbar gewesen seien.

Geldspende an IS weitergeleitet

Auch wenn nicht habe festgestellt werden können, ob die Schleusung des Mannes letztlich erfolgreich gewesen ist, habe der Angeklagte durch seine Vermittlung eine wichtige Unterstützungshandlung geleistet. Laut KG hatte der Angeklagte parallel zu seinen Schleusungsbemühungen eine Geldspende in Höhe von 250 Euro an den IS per Überweisung weitergeleitet. Bei der Strafzumessung sei strafmildernd berücksichtigt worden, dass der Angeklagte in der Hauptverhandlung zumindest seine IS-Anhängerschaft eingestanden und sich nach eigenen Angaben zwischenzeitlich in der Haft von der Terrororganisation losgesagt hat. Zudem sei der Angeklagte bislang nicht vorbestraft.

Verurteilung in ähnlichem Verfahren noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte wurde bereits im Mai 2017 vom KG wegen einer weiteren IS-Unterstützungshandlung und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des KG hatte er im Herbst 2014 für die Beschaffung militärischer Geräte 400 Euro an ein IS-Mitglied in Syrien geschickt. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 18. Januar 2018.