Keine Mehrheit für Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen werden vorerst wohl weiterhin als Straftäter verfolgt. Im Bundestag zeichnete sich am 20.04.2018 keine Mehrheit für die Forderung von Linken und Grünen ab, das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr als Straftat zu behandeln, sondern allenfalls als Ordnungswidrigkeit. Der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung erklärte, Schwarzfahren sei "in hohem Maße unsolidarisch und insofern auch verurteilungswürdig". Niema Movassat von der Linken kritisierte hingegen, anders als das Schwarzfahren werde Falschparken nur als Ordnungswidrigkeit bestraft, obwohl beiden Fälle in etwa "der gleiche Unrechtsgehalt" zugrunde liege.

Debatte über Straffreiheit nicht neu

Die Debatte über eine Straffreiheit von Schwarzfahrern ist nicht neu. So hatte etwa auch schon der Deutsche Richterbund dafür plädiert, das Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach sich hingegen deutlich gegen derartige Pläne aus. Befürworter der Straffreiheit verweisen auch darauf, dass derzeit Schwarzfahrer ins Gefängnis wandern, wenn sie eine gegen sie verhängte Geldstrafe nicht zahlen können.

Rund 5.000 Menschen wegen Beförderungserschleichung im Gefängnis

Nach Movassats Worten sitzen bundesweit etwa 5.000 Menschen wegen Beförderungserschleichung im Gefängnis. Das sei "irrsinnig" – angesichts der Haftkosten von 130 Euro pro Tag und Person. Jung betonte hingegen, Justizstrafrecht dürfe nicht nach Kassenlage gemacht werden. Sein SPD-Kollege Karl-Heinz Brunner zeigte sich zwar grundsätzlich offen für die Vorschläge der Opposition, warnte aber vor einem "Schnellschuss". Die beiden Gesetzentwürfe wandern jetzt zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse des Parlaments.

Redaktion beck-aktuell, 23. April 2018 (dpa).