Kaufprämie für E-Autos wird bis Ende 2020 verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020 verlängert. Eine kontinuierliche Förderung sei erforderlich, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Denn die Prämie habe sich in der Praxis bewährt, allerdings steige die Zahl der Anträge langsamer als erhofft.

Industrie muss mehr E-Modelle produzieren und Ladeinfrastruktur ausbauen

"Die Nachfrage hängt am Angebot", sagte Altmaier weiter. Die Anzahl der E-Modelle, die im Markt verfügbar sind, wachse, aber hier sei die Industrie gefragt, noch bessere Angebote zu machen. Gleichzeitig müsse die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausgebaut werden, um der Elektromobilität in Deutschland endlich auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen. "Elektroautos stehen nicht nur im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. International erfolgreiche E-Autos sind auch entscheidend für den zukünftigen Erfolg unserer Autoindustrie und damit für hunderttausende Arbeitsplätze in Deutschland", gibt Altmaier zu bedenken.

Fördersätze bleiben identisch

Die Kaufprämie wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in ihrer bestehenden Form, also mit identischen Fördersätzen, bis Ende Dezember 2020 fortgeführt. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums werde am 05.06.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie gelte dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 01.07.2019. Die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt wird, könne auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle beantragt werden.

Prämie nur für Neuwagen mit Netto-Listenpreis von unter 60.000 Euro

Die Kaufprämie werde wie bislang in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss laut Wirtschaftsministerium einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolge bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Antragsberechtigt seien Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die Neufahrzeuge zugelassen werden.

100 Euro zusätzlich bei Einbau akustischen Warnsystems

Neu ist laut Bundeswirtschaftsministerium ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Ergänzung erfolge, da Elektrofahrzeuge bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und akustisch kaum wahrnehmbar seien. Die Fördersumme hier betrage pauschal 100 Euro.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2019.