Kampf gegen Geldwäsche: EU-Kommission legt neue schwarze Liste vor

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat die EU-Kommission eine neue Liste mit 23 Risikodrittländern vorgelegt. Dies teilte die Behörde am 13.02.2019 mit. Banken und andere unter die EU-Geldwäscheregeln fallende Finanzinstitute müssen danach fortan bei Geschäften unter Beteiligung dieser Drittländer besondere Sorgfaltspflichten walten lassen.

Schutz des EU-Finanzsystems  

Laut Kommission finden sich auf der Liste unter anderem Saudi-Arabien, Pakistan, Iran, Irak, Tunesien sowie Panama und die Bahamas. Einige Länder auf der neuen Liste seien bereits auf der derzeit geltenden Liste der EU aufgeführt, die insgesamt 16 Länder umfasse. Die Liste solle zum Schutz des Finanzsystems der EU durch eine bessere Prävention der von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgehenden Risiken beitragen. "Wir müssen sicherstellen, dass schmutziges Geld aus anderen Ländern nicht in unser Finanzsystem gelangt", sagte EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

Appell an gelistete Länder zur Mängelbehebung

Die Kommission fordert die aufgelisteten Länder auf, ihre Mängel rasch zu beheben. Dabei sei man bereit, mit diesen Ländern eng zusammenzuarbeiten, um diese Mängel im gemeinsamen Interesse abzustellen, so die EU-Behörde weiter. Die Liste wurde der Kommission zufolge mittels einer neuen Methodik erstellt, die nach den strengeren Kriterien der im Juli 2018 in Kraft getretenen Fünften Geldwäscherichtlinie verfahre.

EU-Parlament und Rat müssen Verordnung noch genehmigen

Die Kommission habe die Liste in Form einer delegierten Verordnung angenommen. Das Europäische Parlament und der Rat hätten nun einen Monat Zeit, um die Verordnung zu genehmigen. 

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2019.