Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf für Bürokratieentlastung

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 ein Drittes Gesetz zur Bürokratieentlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft auf den Weg gebracht. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Der Entwurf sieht unter anderem die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung vor.

Entlastungen in Höhe von einer Milliarde Euro

Zentrale Bausteine seien neben der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Zudem müssten Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ergänzend sei die Einführung eines Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer geplant. Das sei ein wesentlicher Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens – und damit für weitere signifikante Entlastungen der Unternehmen. Laut Ministerium werden die Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2019.