Entlastungen in Höhe von einer Milliarde Euro
Zentrale Bausteine seien neben der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe. Zudem müssten Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ergänzend sei die Einführung eines Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer geplant. Das sei ein wesentlicher Grundstein zur Modernisierung des Registerwesens – und damit für weitere signifikante Entlastungen der Unternehmen. Laut Ministerium werden die Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet.