Kabinett bringt Kinder- und Jugendhilfereform auf den Weg

Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Bedingungen oder in Heimen aufwachsen, sollen besser unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat am 02.12.2020 eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Jugendliche, die in einer Betreuungseinrichtung untergebracht sind und sich in einem Nebenjob etwas hinzuverdienen, mindestens 75% ihres Verdienstes behalten dürfen.

Unangemeldete Kontrollen jederzeit möglich

Nur maximal 25% des Verdienstes darf den Plänen zufolge künftig für die Beteiligung an den Unterbringungskosten herangezogen werden. Bisher sind es 75%. Vorgesehen ist außerdem, dass Heime künftig jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden können. Kinderärzte, die sich bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, sollen vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung bekommen. Bundesweit ist darüber hinaus die Einrichtung von Ombudsstellen geplant, an die sich Eltern und Kinder bei Beschwerden über Entscheidungen von Jugendämtern wenden können.

Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche

Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sollen auch Kinder und Jugendliche einen eigenen Beratungsanspruch bekommen, ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind. Die Ministerin bezeichnete das Gesetz am 02.12.2020 in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart" als "eines der Flaggschiffprojekte" in dieser Legislaturperiode. Es muss noch durch Bundestag und Bundesrat.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2020 (dpa).