Unangemeldete Kontrollen jederzeit möglich
Nur maximal 25% des Verdienstes darf den Plänen zufolge künftig für die Beteiligung an den Unterbringungskosten herangezogen werden. Bisher sind es 75%. Vorgesehen ist außerdem, dass Heime künftig jederzeit unangemeldet und ohne Anlass kontrolliert werden können. Kinderärzte, die sich bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt wenden, sollen vom Amt in Zukunft auch eine Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung bekommen. Bundesweit ist darüber hinaus die Einrichtung von Ombudsstellen geplant, an die sich Eltern und Kinder bei Beschwerden über Entscheidungen von Jugendämtern wenden können.
Beratungsanspruch für Kinder und Jugendliche
Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sollen auch Kinder und Jugendliche einen eigenen Beratungsanspruch bekommen, ohne Kenntnis der Eltern, etwa wenn diese suchtkrank sind. Die Ministerin bezeichnete das Gesetz am 02.12.2020 in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart" als "eines der Flaggschiffprojekte" in dieser Legislaturperiode. Es muss noch durch Bundestag und Bundesrat.