Kabinett beschließt Sondervermögen zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat am 13.11.2019 einen Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Dies teilte das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit. Damit sollen die Länder zur Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in den nächsten Jahren mit zwei Milliarden Euro beim Ausbau von Ganztagsangeboten unterstützt werden.

Bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bis 2015 in Koalitionsvertrag vereinbart

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sei vereinbart, dass bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Um dies vorzubereiten, unterstütze der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten. 

Sondervermögen soll Finanzmittel längerfristig sichern

Der Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens zum "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz) diene dazu, die Finanzmittel für den Ganztagsausbau längerfristig zu sichern. In den Jahren 2020 und 2021 seien dafür jeweils eine Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen, die jeweils zur Hälfte im Haushalt des BMFSFJ und des BMBF etatisiert würden. Die Mittel könnten bis Ende 2028 für Investitionen verausgabt werden.

Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse

Trotz des Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern werde der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter noch nicht gedeckt, schreibt das Ministerium. Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liege, liege sie in vielen Regionen deutlich darunter. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sei daher auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. 

Redaktion beck-aktuell, 13. November 2019.