Kabinett beschließt Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 den Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 in wesentlichen Teilen modernisiert. Er enthält Vorschläge zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen.

Bauliche Maßnahmen von gesamtgesellschaftlichem Interesse erleichtern

Denn der bauliche Zustand von Wohnungseigentumsanlagen bleibe vielfach hinter dem Zustand vergleichbarer Anlagen zurück, da bauliche Veränderungen zum Beispiel zum energetischen oder barrierereduzierenden Umbau derzeit nicht oder nur erschwert möglich sind, erläutert das Bundesjustizministerium. Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, würden künftig erleichtert.

Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge, Barrierereduzierung und Einbruchsschutz

So soll der interessierte Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierereduzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gestattet werden. Auch Mieter sollen einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet.

Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften. Indem Vorschriften klarer gefasst werden, soll der Gesetzentwurf schließlich einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit leisten.

Redaktion beck-aktuell, 23. März 2020.