Justizministerkonferenz: Bayern fordert Zugriff der Strafverfolger auf Handy-Standortdaten

Zum Abschluss der Herbstkonferenz der Justizminister am 09.11.2017 in Berlin hat sich der Bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) für Reformen im Strafverfahrensrecht ausgesprochen und in diesem Zusammenhang den Zugriff auf Handy-Standortdaten für Strafverfolger gefordert. Seit Januar 2016 ist der Zugriff auf Standortdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen aus geschäftlichen oder technischen Gründen freiwillig gespeichert werden, nicht mehr zulässig.

Bausback: Standortdaten zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar

“Unsere Strafverfolger brauchen schleunigst wieder Zugriff auf sogenannte Handy-Standortdaten. Denn diese sind insbesondere zur Aufklärung von Straftaten unverzichtbar. Über die Standortdaten können unsere Staatsanwälte nämlich nachvollziehen, in welcher Funkzelle etwa das Handy des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat eingeloggt war“, erläuterte Bausback.

Derzeit für Behörden kaum Zugriff auf Standortdaten

Bis Dezember 2015 war der Zugriff auf Standortdaten, die bei den Telekommunikationsunternehmen aus geschäftlichen oder technischen Gründen freiwillig gespeichert werden, zulässig. Mit der verpflichtenden Einführung der Verkehrsdatenspeicherung hatte der Gesetzgeber aber zugleich klargestellt, dass der Zugriff auf freiwillig durch die Telekommunikationsanbieter gespeicherte Daten künftig nicht mehr zulässig sein soll. Da die verpflichtende Verkehrsdatenspeicherung derzeit faktisch ausgesetzt ist und gleichzeitig der Zugriff auf freiwillig durch die Telekommunikationsanbieter gespeicherte Daten unzulässig ist, haben die Strafverfolgungsbehörden letztlich derzeit in diesem Bereich weniger Möglichkeiten als vor Dezember 2015.

Weitere Forderung: Gerichtliche Verfahren zügiger und effizienter gestalten

Die Justizminister forderten auch in anderen Bereichen des Strafverfahrensrechts den Bund zum Handeln auf: So stellte sich die Justizministerkonferenz hinter den Vorschlag Bayerns, das gerichtliche Verfahren noch zügiger und effizienter zu gestalten. Gerade mit Blick auf Großverfahren müsse der Gesetzgeber den Gerichten die notwendigen Mittel an die Hand geben, mit denen Gerichte den alleine zur Verfahrensverzögerung gestellten und damit missbräuchlich eingesetzten Befangenheits- und Beweisanträgen schneller begegnen können, so Bausback abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 14. November 2017.