djv: Gesetzlicher Rahmen für Journalistentätigkeit erforderlich
"Recherchierende Journalisten benötigen einen gesetzlichen Rahmen für ihre Arbeit, wie es ihn auf Landesebene längst gibt", stellte der djv-Bundesvorsitzende Frank Überall klar. Anlass sei die aus dem Bundeskanzleramt bekannt gewordene Meinung eines für die Nachrichtendienste zuständigen leitenden Beamten, wonach entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Presseauskunftsrecht obsolet sei.
djv: "Gate-Keeper-Funktion" der Presse noch immer berechtigt
Als "befremdlich" bewertet der djv die in einem Handbuch zu den Nachrichtendiensten begründete Auffassung, die "Gate-Keeper-Funktion herkömmlicher Presse“ verliere mit der Vernetzung auf individueller Ebene ihre Berechtigung. Schon deswegen könne ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden nicht bejaht werden. Ein erweiterter Informationsanspruch der Presse werde der individuell vernetzten Wirklichkeit nicht mehr gerecht. Es reiche vielmehr aus, wenn auch für die Medien der Zugang zu behördlichen Informationen durch die allgemeinen Informationsfreiheitsgesetze gewährleistet werde.
Überall sieht Verstoß gegen Presse- und Medienfreiheit
"Der Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Stärkung des Auskunftsrechts der Medien müssen auch Taten folgen", unterstreicht Überall. "Die aus dem Bundeskanzleramt bekannt gewordene Rechtsposition ist mit dem Bekenntnis der Koalition zur Presse- und Medienfreiheit nicht vereinbar."