Journalisten haben Verfassungsbeschwerde gegen "Datenhehlerei"-Paragrafen eingelegt

Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den «Datenhehlerei»-Paragrafen 202d StGB eingelegt. Der Straftatbestand verstoße gegen die Pressefreiheit, da Journalisten und ihre Helfer nicht ausreichend vor Strafverfolgung geschützt würden.

Presse nicht ausreichend geschützt

Der im Dezember 2015 von der schwarz-roten Koalition im Bundestag verabschiedete § 202d StGB stelle auch den Umgang mit «geleakten» Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen, erklärte am 13.01.2017 die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Berlin. Insbesondere Helfer der Journalisten seien nicht geschützt. Die 2015 gegründete GFF hat die Aktion koordiniert und die Verfassungsbeschwerde im Namen von netzpolitik.org, Reporter ohne Grenzen (ROG) sowie von sieben Journalisten und Bloggern eingereicht.

Insbesondere externe Experten gefährdet

In dem «Datenhehlerei»-Paragrafen werden Personen, die beispielsweise in Finanzbehörden die Daten von aufgekauften Steuer-CDs mit «geleakten» Daten von Steuerflüchtlingen bearbeiten, ausdrücklich von der Strafverfolgung ausgenommen. Zu diesem Personenkreis gehören eigentlich auch Journalisten. Dieser Schutz sei aber unzureichend festgeschrieben, erklärte die GFF. Insbesondere Experten, die Journalisten bei ihren Recherchen zu Rate ziehen, seien einer möglichen Strafverfolgung ausgesetzt.

Straftatbestand könnte externe Experten abschrecken

NDR-Journalist Hornung schilderte, dass bei der Analyse der "Panama Papers", den gestohlenen vertraulichen Unterlagen des panamaischen Offshore-Dienstleisters Mossack Fonseca, habe man externe Experten einbeziehen müssen. Nur so habe man mögliche Fälle von Korruption, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung erkennen können. Der neue Paragraf könnte solche Fachleute abschrecken, weil sie nicht geschützt seien. "Das bedeutet eine gewaltige Einschränkung unserer Arbeit, weil dann viele Experten sagen, 'Nein, das mache ich nicht'." Wenn man Fachleuten erklären müsse, dass sie sich bei einer Mitarbeit strafbar machen können, sei investigativer Journalismus gefährdet, betonte ARD-Doping-Experte Seppelt.

Gesetz "schlampig formuliert"

"Das Gesetz ist so schlampig formuliert, dass es ein strafrechtliches Minenfeld für investigativ arbeitende Journalisten und ihre Helfer schafft. Das ist mit der Pressefreiheit nicht vereinbar", sagte der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer. "Der Datenhehlerei-Paragraf eröffnet ein neues Einfallstor für Durchsuchungen von Redaktionen, die auf anderer Rechtsgrundlage aus guten Gründen für verfassungswidrig erklärt wurden.

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2017 (dpa).