Jahresbericht – Premiere beim BVerfG

Der Jahresbericht des Bundesverfassungsgerichts präsentiert sich in neuem Gewand und mit erweiterten Informationen. Erstmals werden die gewohnten Statistiken durch Einblicke in den Gerichtsalltag ergänzt. Den Mitarbeitern dankten Präsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Doris König dafür, dass sie trotz der Pandemie die Funktionstüchtigkeit des Gerichts in vollem Umfang sichergestellt hätten.

Anschaulichere Darstellung

Ein reines Zahlenwerk sollte es nicht mehr werden: Zum ersten Mal hat das BVerfG für das Jahr 2020 – gedruckt und digital – einen erweiterten Jahresbericht mit Innenansichten des Gerichts veröffentlicht. Dieser solle "die Arbeit und Aufgaben des Gerichts, seinen Aufbau sowie die verschiedenen Verfahrensarten veranschaulichen und besser als durch rein zahlenmäßige Angaben erfahrbar machen." Der Wunsch nach optischer Auflockerung ist auch bei der unterschiedlichen Gestaltung der Diagramme erkennbar.

Im Zeichen von Corona

Corona hinterlässt als beherrschendes Thema im Bericht seine Spuren. Schon in der Einleitung verweisen Harbarth und König auf mehr als 880 Verfahren mit Bezug zur Pandemie sowie auf die Einrichtung von Homeoffice und Wechselschichtbetrieb für die Mitarbeiter. Bei Corona sah das Gericht einen Schwerpunkt bei den Fällen aus dem Versammlungsrecht, gefolgt von Einschränkungen von Gottesdiensten und Schließungen von Gaststätten und anderen Geschäften.

Zahl offener Verfahren sinkt

Die Zahl der neuen Verfahren ist auf etwas über 5.500 gestiegen. Im Vorjahr lag sie noch knapp unter dieser Marke. Gleichwohl sank die Zahl der offenen Verfahren im Jahresverlauf um fast 260 Fälle. Unverändert niedrig ist die Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden: In den letzten zehn Jahren ergab sich ein Schnitt von 1,88%.

Besonders wichtige Entscheidungen

Präsident und Vizepräsidentin stellen in ihrem Vorwort für die beiden Senate des BVerfG je drei Entscheidungen als besonders wichtig vor: Stichworte sind hier für den Ersten Senat BND-Fernmeldeaufklärung, Bestandsdatenauskunft und finanzieller Ausgleich für AKW-Betreiber. Beim Zweiten Senat waren es die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung, das Anleihekaufprogramm der EZB und das Kopftuch bei Rechtsreferendarinnen.  

Redaktion beck-aktuell, 3. März 2021.