Sterbehilfe-Aktivist zeigte sich selber an
Hintergrund war der Fall des als "DJ Fabo" bekannten Mailänder Discjockeys Fabio Antoniani, der nach einem Unfall unter einer Tetraplegie litt, einer besonders schweren Form der Querschnittslähmung. Er setzte im Februar 2017 seinem Leben in einer Spezialklinik in der Schweiz ein Ende. Dabei wurde er von dem Sterbehilfe-Aktivisten Marco Cappato begleitet. Dieser zeigte sich nach seiner Rückkehr nach Italien selbst an und wurde wegen Verstoßes gegen Artikel 580 des italienischen Strafgesetzbuches angeklagt. Das Schwurgericht in Mailand verwies den Fall aber an das Verfassungsgericht. Dieses setzte den Parlamentariern eine Frist bis zum 23.09.2019 für eine neue gesetzliche Regelung – die ergebnislos verstrich.
Verfassungsmäßiges Recht keine grausamen Qualen erleiden zu müssen
Cappato begrüßte die Entscheidung. "Von heute an sind wir in Italien alle freier, auch diejenigen, die nicht einverstanden sind. Ich habe Fabiano geholfen, weil ich es für meine Pflicht hielt", sagte er laut Nachrichtenagentur Ansa. Das Gericht habe geklärt, dass es auch ein verfassungsmäßiges Recht seines Freundes war, keine grausamen Qualen erleiden zu müssen.
Bischofskonferenz übt Kritik
Die italienische Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung scharf. "Die Bischöfe bestätigten und bekräftigten die Verpflichtung der Kirche zur Nähe und Begleitung für alle Kranken", erklärte sie laut Ansa. Die konservative Vereinigung "Scienza & Vita" (Wissenschaft und Leben) kritisierte, der Gerichtshof habe "den italienischen Radikalen" nachgegeben.