Italien: Kompromiss bei umstrittener Justizreform erzielt

Im Streit um eine Justiz-Reform zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren hat Italiens Regierung einen Kompromiss erzielt. Der Ministerrat habe der Strafrechtsreform einstimmig zugestimmt, hieß es am Donnerstag in Rom. Es geht um Fristen, nach denen Prozesse in höheren Instanzen verjähren. Der Entwurf von Justizministerin Marta Cartabia ist wichtig, weil er Teil von Zusagen ist, die Italien für den Erhalt der EU-Hilfsgelder aus dem Corona-Wiederaufbaufond gemacht hat.

Prozesse in Italien dauern zu lange

Das italienische Justizsystem leidet unter einem grundlegenden Problem: Die Dauer der Prozesse. Das monierte auch der Wiederaufbauplan Italiens, den die Regierung von Mario Draghi in Brüssel eingereicht hat. Das Ziel sei nun, die Zeiten bis zu einem Urteil zu reduzieren. Im Schnitt liegt die Dauer, bis die Gerichte in Italien entscheiden, um ein Vielfaches höher als das europäische Mittel.

Verlängerung der Verjährungsfrist in der zweiten und dritten Instanz

Der Ministerrat stimmte einer Verlängerung der Verjährungsfrist in der zweiten und dritten Instanz zu. Das heißt, dass ein Prozess in der zweiten Instanz nun drei Jahre dauern darf, in der dritten eineinhalb Jahre, ansonsten wird das Verfahren eingestellt. Diese Fristen können auf Antrag der Richterinnen und Richter verlängert werden, wenn die Fälle sehr komplex sind. Verfahren, in denen es um eine lebenslange Haftstrafe geht, können nicht verjähren. Die Regierung einigte sich außerdem auf mehrere Ausnahmen. In Prozessen etwa um Mafia-Vereinigungen, sexuelle Gewalt, Terrorismus und die Untergrabung der demokratischen Ordnung können Richterinnen und Richter eine ausgedehntere Prozessverlängerung beantragen. Die Reform muss noch ein Vertrauensvotum im italienischen Zwei-Kammern-Parlament überstehen. Sie soll ab Inkrafttreten bis Ende 2024 gelten. 

Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2021 (dpa).