Internetpiraterie: LG Hamburg verurteilt Onlinedienst UseNeXT zu Schadensersatz

Die Urhebergesellschaft Gema hat nach eigener Mitteilung vom 02.07.2018 vor dem Landgericht Hamburg "einen wegweisenden Erfolg" gegen den Anbieter des Usenet-Zugangsdienstes UseNeXT, die Aviteo Ltd., erzielt. Das LG habe mit Urteil vom 22.06.2018 (Az.: 308 O 314/16) die Schadensersatzpflicht von Zugangsdiensten bestätigt, die das Hochladen und die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch ihr Geschäftsmodell förderten. Aviteo hafte als Täter einer Urheberrechtsverletzung.

Gema: "Wegweisender Erfolg"

"Das Urteil bedeutet für alle Urheber einen wegweisenden Erfolg", kommentiert Gema-Justiziar Tobias Holzmüller. "Onlinedienste wie UseNeXT sind primär verantwortlich und können sich nicht hinter gesetzlichen Privilegierungen verstecken. Die Richter des LG Hamburg haben mit ihrem Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für Schadensersatzansprüche im Bereich der Internetpiraterie geschaffen."

Sharehoster-Geschäftsmodelle häufig auf illegale Downloads ausgerichtet

Zugangssoftware von Sharehostern sei häufig so konzipiert, dass Inhalte wie Musik oder Filme mit einer speziellen Software gezielt aufgefunden werden können. Das Angebot sei dabei insgesamt klar auf den Download urheberrechtlich geschützter Werke ausgerichtet. Dies mache die Dienste für ihre Betreiber so lukrativ, erläutert die Gema. Das LG habe in seiner Urteilsverkündung deutlich herausgestellt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiere, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stünden. Das Usenet biete die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum Abruf bereitzustellen, dass diese über zahlreiche Server weltweit verteilt seien, zu denen Usenet-Anbieter den Zugang vermittelten. Viele Anbieter nutzten gezielt aus, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie beispielsweise Werke aus dem Gema-Repertoire, illegal heruntergeladen werden könnten.

LG Hamburg, Urteil vom 22.06.2018 - 308 O 314/16

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2018.