Gema: "Wegweisender Erfolg"
"Das Urteil bedeutet für alle Urheber einen wegweisenden Erfolg", kommentiert Gema-Justiziar Tobias Holzmüller. "Onlinedienste wie UseNeXT sind primär verantwortlich und können sich nicht hinter gesetzlichen Privilegierungen verstecken. Die Richter des LG Hamburg haben mit ihrem Urteil einen wichtigen Präzedenzfall für Schadensersatzansprüche im Bereich der Internetpiraterie geschaffen."
Sharehoster-Geschäftsmodelle häufig auf illegale Downloads ausgerichtet
Zugangssoftware von Sharehostern sei häufig so konzipiert, dass Inhalte wie Musik oder Filme mit einer speziellen Software gezielt aufgefunden werden können. Das Angebot sei dabei insgesamt klar auf den Download urheberrechtlich geschützter Werke ausgerichtet. Dies mache die Dienste für ihre Betreiber so lukrativ, erläutert die Gema. Das LG habe in seiner Urteilsverkündung deutlich herausgestellt, dass Dienste, deren Geschäftsmodell auf dem illegalen Download geschützter Werke basiere, den Rechteinhabern gegenüber in der Pflicht stünden. Das Usenet biete die Möglichkeit, Dateien und Inhalte so zum Abruf bereitzustellen, dass diese über zahlreiche Server weltweit verteilt seien, zu denen Usenet-Anbieter den Zugang vermittelten. Viele Anbieter nutzten gezielt aus, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie beispielsweise Werke aus dem Gema-Repertoire, illegal heruntergeladen werden könnten.