Insolvenzverwalterverbände legen Reformvorschlag zur Insolvenzverwaltervergütung vor

Die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands (NIVD) und der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) fordern die Reform der Insolvenzverwaltervergütung. Wie die beiden Verbände am 19.11.2019 mitteilten, haben sie hierfür einen gemeinsamen Vorschlag vorgelegt. "Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig", sagte die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Susanne Berner.

Qualitätsanforderungen an Verwalter gestiegen

Beide Insolvenzverbände hatten im Sommer 2019 eigene Reformvorschläge zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) gemacht. Bei dem nun gemeinsam abgestimmten Reformvorschlag handele es sich nicht um eine neue gesetzliche Regelung, sondern um ein längst überfälliges Nachjustieren der InsVV, heißt es in der Mitteilung. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 sei die berufliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters immer komplexer geworden. Aufgaben der Insolvenzgerichte würden zunehmend auf den Insolvenzverwalter verlagert. Die erheblich gestiegenen Qualitätsanforderungen an den Verwalter und sein Büro müssten in einer angemessenen Vergütung abgebildet werden.

Forderungen nicht neu

Die Berechnung der Verwaltervergütung sei durch zahlreiche Eingriffe der Rechtsprechung weitgehend unkalkulierbar geworden und belaste Gerichte und Verwalter. Der VID bemühe sich deshalb seit langem um eine Reform der Insolvenzverwaltervergütung: 2014 habe er einen Gesetzesvorschlag zu einem Insolvenzrechtlichen Vergütungsgesetz (InsVG) unterbreitet. "Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unserer bisherigen Anregungen umgesetzt werden", betonte Christoph Niering, Vorsitzender des VID.

Redaktion beck-aktuell, 20. November 2019.