Qualitätsanforderungen an Verwalter gestiegen
Beide Insolvenzverbände hatten im Sommer 2019 eigene Reformvorschläge zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) gemacht. Bei dem nun gemeinsam abgestimmten Reformvorschlag handele es sich nicht um eine neue gesetzliche Regelung, sondern um ein längst überfälliges Nachjustieren der InsVV, heißt es in der Mitteilung. Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 sei die berufliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters immer komplexer geworden. Aufgaben der Insolvenzgerichte würden zunehmend auf den Insolvenzverwalter verlagert. Die erheblich gestiegenen Qualitätsanforderungen an den Verwalter und sein Büro müssten in einer angemessenen Vergütung abgebildet werden.
Forderungen nicht neu
Die Berechnung der Verwaltervergütung sei durch zahlreiche Eingriffe der Rechtsprechung weitgehend unkalkulierbar geworden und belaste Gerichte und Verwalter. Der VID bemühe sich deshalb seit langem um eine Reform der Insolvenzverwaltervergütung: 2014 habe er einen Gesetzesvorschlag zu einem Insolvenzrechtlichen Vergütungsgesetz (InsVG) unterbreitet. "Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unserer bisherigen Anregungen umgesetzt werden", betonte Christoph Niering, Vorsitzender des VID.